Bereits im Dezember 2018 hatte die Pensionskasse der Steuerberater einräumen müssen, dass sie seit einem Jahr die Solvenzanforderungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nicht erfüllen kann. Mit anderen Worten: Der Versicherer verfügt nicht über genug Eigenkapital, um die Renten seiner Mitglieder auch langfristig zu garantieren. Vor allem steuerberatende Berufe können über die Einrichtung eine Betriebsrente vereinbaren: Berater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer.

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Konkret hätte der Versicherungsverein Ende 2017 rund 39,7 Millionen Euro als Solvabilitätskapital vorweisen müssen, um die erforderliche SCR-Quote zu erfüllen. Der Anbieter verfügte aber nach damaligen Zahlen nur über knapp 22 Millionen Euro an Eigenmitteln. Das entsprach 55 Prozent der vorgeschriebenen Kapitalausstattung. Infolge der Probleme musste die Pensionskasse der BaFin einen Sanierungsplan vorlegen. Die Aufsichtsbehörde kann Anbieter in finanzieller Schräglage zwingen Maßnahmen zu ergreifen, um die Eigenmittel aufzustocken und Risiken abzufedern. Monatlich müssen die betroffenen Gesellschaften Bericht erstatten.

Im Juni folgte die nächste negative Meldung für die rund 8.000 Versicherten der Deutschen Steuerberater-Versicherung. Denn sie müssen sich auf höhere Beiträge und gekürzte Renten einstellen. Auch die Inhaber von nachrangigen Schuldverschreibungen der Gesellschaft sollen auf Zinsen verzichten.

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Nun vermeldet die Pensionskasse das bevorstehende Aus. Denn die BaFin hat den vorgelegten Finanzierungsplan als nicht genehmigungsfähig abgelehnt und werde der Kasse die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb widerufen. Folglich dürfte die Pensionskasse künftig kein Neugeschäft mehr schreiben. Zudem müssten sich Bestandskunden auf Kürzungen einstellen. Das geht aus einer Ad-hoc-Mitteilung hervor.

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