Wie das Regionalblatt weiter schreibt, sollen die Abgeordneten für ihre Altersvorsorge den derzeit geltenden Höchstbetrag für die allgemeine Rentenversicherung erhalten: das entspräche monatlich 1.805 Euro. Das Geld werde als Pflichtbeitrag an das Versorgungswerk abgeführt.

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Die Regel soll automatisch für alle Abgeordneten gelten, die ab dem Jahr 2021 neu in den Landtag gewählt werden. Wer jetzt schon dem Landtag angehört, kann bis 2031 entscheiden, wie er fürs Alter vorsorgen will.

Debatte über Staatspension

Vorausgegangen waren im Landtag hitzige Debatten über die Altersvorsorge. CDU, SPD und Grüne hatten laut „Stuttgarter Zeitung“ 2017 zunächst den Plan verfolgt, statt eines Beitritts zum Versorgungswerks zur sogenannten Staatspension zurückzukehren: ein Modell, welches 2008 aufgegeben worden war. Die Abgeordneten hätten demnach zwischen einer staatlichen und privaten Altersvorsorge wählen sollen.

Die Reformpläne hätten den Abgeordneten weit höhere Alters-Ansprüche gesichert. In zwei Legislaturperioden (zehn Jahre) erwirbt ein Abgeordneter nach den Regeln der gesetzlichen Rentenversicherung einen Rentenanspruch von etwa 650 Euro, die Staatspension bietet über 1900 Euro. Doch statt höherer Ansprüche musste die Landesregierung viel Kritik einstecken. Der Steuerzahlerbund nannte die Pläne "dreist", die Stuttgarter Zeitung schrieb in einem Kommentar von "Gier" und "Kaltschnäuzigkeit".

Die Pläne haben auch deshalb viel Kritik hervorgerufen, weil sich der baden-württembergische Landtag die Abkehr von der Staatspension 2008 gut hatte entschädigen lassen. Zwar betonte man damals, dass auch die Abgeordneten mehr auf private Vorsorge setzen sollen. Zugleich wurden mit einer Gesetzesreform die Landtags-Diäten 2011 um ein Drittel angehoben: Nach Recherchen der Deutschen-Presse-Agentur auf aktuell durchschnittlich 8.120 Euro im Monat. Zusätzlich gewähren sich die Abgeordneten eine Pauschale für die Altersvorsorge obendrauf - das sind derzeit besagte 1805 Euro.

Politiker wollen nicht in gesetzliche Rentenversicherung

Das Bundesland muss nun zusätzlich 1,2 Millionen Euro Beitrag nachzahlen, weil die Landtagsabgeordneten später dem Versorgungswerk beigetreten seien, berichtet die "Stuttgarter Zeitung". Auch müssen jährlich 185.000 Euro an Verwaltungskosten gezahlt werden.

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Das Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner e.V. kritisiert die aktuellen Pläne. Sie würden den Abgeordneten verwehren, auch der gesetzlichen Rentenkasse beizutreten. Der Beitritt zu einem Abgeordneten-Versorgungswerk kenne den Solidargedanken der Gesetzlichen Rentenversicherung nicht und schwäche die Deutsche Rentenversicherung als Institution.

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