Wer gewerbsmäßig Finanzanlagen vermitteln will, benötigt eine Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung. Seit der Einführung der Sachkundeprüfung war die Zahl der zugelassenen Vermittler stetig nach oben geklettert. Lediglich im letzten Quartal 2017 und in den ersten drei Monaten 2019 war die Zahl leicht zurückgegangen.

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Nach dem die Zahl der Finanzanlagenvermittler im ersten Quartalen 2019 von 37.874 auf 37.784 Personen gefallen war, konnte der Wert von April bis Juni wieder zulegen. In diesem Zeitraum wuchs die Zahl der zugelassenen Vermittler um 81 auf 37.865 Personen an. Und, auch im dritten Quartal erholte die Lage. Denn zum Stichtag 1. Oktober 2019 waren bundesweit 38.161 Personen im DIHK-Register gemeldet. Das sind 296 Vermittler mehr als im Juli. Das geht aus den aktuellen Zahlen des Deutschen Industrie und Handelskammertags (DIHK) hervor.

Vermittlerzahlen bleiben recht konstant

Von der Gesamtzahl der Finanzanlagenvermittler dürfen aktuell 37.685 Personen Investmentfonds vermitteln. Innerhalb der letzten neun Monate ist das ein Zuwachs von genau 301 Vermittlern. Die Vermittlung von geschlossenen Fonds ist zum Stichtag 1. Oktober 8.942 Vermittlern erlaubt. Zum Jahresbeginn waren es noch 141 mehr.

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Erneut gesunken ist die Zahl der Vermittler von Vermögensanlagen nach § 34f Abs. 1 Nr.3 GewO. Waren im Januar noch 6.115 Personen im Vermittlerregister eingetragen, sind es nun 5.946. Bei den Honorar-Finanzanlagenberatern nach §34h Gewerbeordnung gab es in den vergangenen drei Monaten ein kleines Minus. Hier sind 193 Vermittler in der DIHK-Datenbank gelistet. Zum Jahresbeginn waren es noch 191 registrierte Honorar-Finanzanlagenberater.

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