Seit Anfang September sind die voraussichtlichen Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2020 bekannt. Diese wurden im Referentenentwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung veröffentlicht. Und, auch im kommenden Jahr sollen die Beitragsbemessungsgrenzen sowie die Jahresarbeitsentgeltgrenze angehoben werden.

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Doch insbesondere die geplante Anhebung der Jahresarbeitsentgeltgrenze ist dem Lobby-Verband der Privaten Krankenversicherer ein Dorn im Auge. Denn aktuell bestehe faktisch für 85 Prozent der deutschen Arbeitnehmer eine „Arbeitnehmer-Bürgerversicherung“. Schließlich müssen Arbeitnehmer, die in die private Krankenversicherung wechseln wollen, müssen mindestens den JAEG-Betrag verdienen. Diese Grenze soll von bislang 60.750 Euro auf 62.550 Euro im Jahr angehoben werden.

Doch die Grenze zum Wechsel in die PKV war nicht immer so hoch. Regulär wird die Hürde jedes Jahr neu festgelegt. Dabei orientiert sich der Wert an der Entwicklung der Einkommen. Ergo ist auch die JAEG in den letzten Jahren stetig gestiegen. Größter Kritikpunkt des PKV-Verband ist jedoch die "sprungartige" Anhebung zur Jahreswende 2002/2003. Damals hatte die rot-grüne Bundesregierung den Wert "über das übliche Maß hinaus erhöht". Zuvor entsprach die Jahresarbeitsentgeltgrenze der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Das ist die Grenze, bis zu der GKV-Beiträge auf das Einkommen anfallen.

Mit der Neuregelung wollte die Regierung zusätzliche Versicherte in die schwächelnde Gesetzliche Krankenkasse lotsen. Die veränderte Formel hat auch heute noch Bestand. Das hat zur Folge, dass nach Schätzung des Gesetzgebers jährlich bis zu 60.000 Arbeitnehmer zusätzlich in der GKV verbleiben müssen. Laut PKV-Verband sei dies "nicht nur unnötig, es ist auch wettbewerbsfeindlich". Immerhin würde es den Wettbewerb zwischen GKV und PKV systematisch einschränken.

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Deshalb fordern die Krankenversicherer die Senkung der Jahresarbeitsentgeltgrenze auf das Niveau der Beitragsbemessungsgrenze. Zudem liefert der Verband gleich noch einen möglichen Plan für die Umsetzung. So könnte die JAEG solange auf ihrem aktuellen Niveau eingefroren werden, bis beide Grenzen wieder auf dem gleichem Level liegen. Bei einer Lohnentwicklung von durchschnittlich zwei Prozent pro Jahr würde dies in etwa sechs bis sieben Jahre geschehen. Diese Lösung wäre "ein sanfter Übergang".

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