Hierzu zählen auch Daten zu psychischen Erkrankungen oder zu stigmatisierenden Erkrankungen (z.B. Aids) und weitere sensible Daten, die schnell einem Patienten zum Verhängnis werden können, sobald sie in falsche Hände kommen. Aus diesem Grund gab es in der Vergangenheit auch wiederholt harsche Kritik an der Art und Weise, wie die Digitalisierung der Gesundheitsdaten umgesetzt werden soll.

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Diese Kritik geschah insbesondere unter dem Verdacht zu lascher technischer Vorgaben für den Datenschutz, zumal hierdurch für Ärzte und Praxen auch zusätzliche Haftungsrisiken entstehen können. So kritisierte der „Freie Ärzteschaft e.V.“, der Interessenverband der freiberuflichen Ärzte, wiederholt: Über datenschutzrechtliche Vorgaben würden die Konstrukteure des Gesundheits-Netzwerks „großzügig hinwegsehen“.

Justitzministerium kippt ePA-Pläne

Zuletzt führte ein noch tiefer greifendes Gesetz aus dem CDU/ CSU- geführten Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter­ium sogar beinahe zum Bruch der Ressorts. Denn das so genannte Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) schrieb sich zwar auch „weniger Zettelwirtschaft“ auf die Fahnen. Weil umstrittene Regelungen für die Einführung der elektronischen Pa­tien­­­tenakte (ePA) jedoch Widerstand beim SPD-geführten Bundesjustizministerium provozierten, wurden sie zunächst komplett gestrichen, wie das Ärzteblatt informiert.

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Trotz Einigung des Kabinetts bei der Abschaffung der „Gelben Zettel“ über das Dritte Bürokratieentlastungsgesetz bleibt es demnach spannend bei der Frage, wie letztendlich die Datenautobahn für den Austausch von Patientendaten beschaffen sein wird.

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