Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) will ein Gesetz anschieben, um Kleinsparer vor Negativzinsen bei Banken zu schützen. Geldhäusern soll es demnach verboten werden, einen Strafzins von Sparern mit weniger als 100.000 Euro auf dem Konto zu verlangen. Das kündigte Söder in einem Interview mit der BILD an.

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“Wir brauchen ein gesetzliches Verbot“

"Wir brauchen ein gesetzliches Verbot in Deutschland, das verhindert, dass Negativzinsen umgelegt werden auf Kleinsparer", sagte Söder dem Boulevardblatt. Er wolle einen entsprechen Vorschlag in der Regierungskoalition sowie im Bundesrat einbringen.

Bayerns Ministerpräsident Markus Södercsu-landtag.deNegativzinsen würden "nicht der deutschen Finanzkultur" enstprechen und es sei absurd, dass auch öffentlich-rechtliche Institute wie Sparkassen diese mittlerweile von Sparern verlangen würden, ergänzte der 52jährige. Er forderte die Kreditinstitute auf, die Kosten infolge niedriger Zinsen anders auszugleichen und nicht auf die Kunden umzulegen.

Hintergrund ist die anhaltende Niedrigzins-Politik der Europäischen Zentralbank (EZB). Die Behörde will den Leitzins weiter im Keller halten, auch um Banken zu ermutigen, angesichts einer drohenden Rezession mehr Kredite auszugeben und so die Konjunktur anzukurbeln. Das hat der scheidende Notenbank-Chef Mario Draghi im Juli laut Medienberichten bekanntgegeben. Derzeit müssen die Banken selbst Negativzinsen zahlen, wenn sie Geld bei der EZB parken: minus 0,4 Prozent.

30 Banken verlangen „Strafzins“ von Privatsparern

Laut einer Studie die Portals biallo.de im Auftrag der Süddeutschen Zeitung verlangen derzeit 30 Banken einen Negativzins von Privatkunden: oder, wie auch heißt: ein sogenanntes Verwahrentgelt. Die tatsächliche Zahl dürfte weit höher sein, denn auf eine Anfrage bei 1.200 Banken hatten nur 160 überhaupt geantwortet.

Unruhige Nächte müsste Söders Gesetzes-Initiative den Banken ohnehin nicht bereiten. Fast alle Institute verlangen ohnehin erst einen Strafzins, wenn Privatkunden mehr als 100.000 Euro anlegen. Bei den meisten greift das Verwahrentgelt sogar erst ab einem Anlagevolumen von mehr als 500.000 Euro bzw. ab einer Million Euro. Kleinsparer dürften folglich bisher gar nicht davon betroffen sein.

In der Regel wird der Zins für Tagesgeld- oder Girokonten berechnet. Üblich sind Negativzinsen von 0,4 Prozent pro Jahr: also 400 Euro Zins bei Sparsumme von 100.000 Euro.

Der Mittelstand zahlt

Bisher zahlen muss vielmehr der Mittelstand — in Form von Gewerbekunden und industriellen Anlegern. Von ihnen verlangen bereits 103 der antwortenden 160 Institute einen Strafzins, ebenfalls von 0,4 Prozent auf das angelegte Vermögen. Da Betriebe in der Regel auch höhere Summen bei der Bank parken, ist hier schon wahrscheinlicher, dass sie bereits zur Kasse gebeten werden. Von Söders Gesetz würden diese Firmen überhaupt nicht profitieren.

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Die Zinslast der kleinen Firmen zeigt eine ifo-Studie aus dem Jahr 2017. ist schon jede fünfte deutsche Firma von Strafzinsen betroffen: Der Wert dürfte seitdem sogar leicht angestiegen sein. Bei den mittleren Unternehmen (50 bis 250 Mitarbeiter) lag dieser Wert sogar bei 26 Prozent und bei großen Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern klagen 29 Prozent über Strafzinsen. Etwa jede zwölfte Firma gab zu Protokoll, die Negativzinsen hätten die Ertragslage „stark beeinflusst“ (der Versicherungsbote berichtete).

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