Die sogenannte Rente mit 63 wird von den Bundesbürgern weiterhin rege genutzt. Bundesweit gingen im vergangenen Jahr 244.000 Menschen vorzeitig in Rente, nachdem sie 45 Beitragsjahre absolviert hatten. Das waren rund 7.000 Senioren mehr als noch in 2017. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur am Montag und beruft sich auf die Deutsche Rentenversicherung (DRV).

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Die Rente mit 63 wurde im Juli 2014 eingeführt. Dadurch konnten Arbeitsnehmer, die 45 Jahre Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt haben, bereits ab Vollendung des 63. Lebensjahres ohne Abzüge in die Altersrente gehen. Wobei der Begriff auch nicht ganz korrekt ist, denn die Regelung galt konkret für das Geburtsjahr 1952. Für jedes spätere Geburtsjahr verschiebt sich der mögliche Renteneintritt um zwei Monate nach hinten: Das abschlagsfreie Renteneintrittsalter wird schrittweise angehoben.

So konnte beispielsweise der Geburtsjahrgang 1953 erst mit 63 Jahren und zwei Monaten in den Ruhestand wechseln. Für angehende Rentner, die 1964 geboren sind, ist deshalb der abschlagsfreie Übergang in die Rente erst mit 65 Jahren möglich. So wird aus der Rente ab 63 Schritt für Schritt die Rente mit 65.

Abschlagsfreie Rente im Osten besonders nachgefragt

Einen regelrechten Boom erlebt die Rente mit 63 in Ostdeutschland, speziell in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. „Die Leute rennen uns die Bude ein“, sagt Jork Beßler, Chef der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland, der dpa. Im Vorjahr seien in den drei Bundesländern bereits 43,5 Prozent aller Neurentner über die abschlagsfreie Rente in den Ruhestand gewechselt. Zum Vergleich: in den alten Bundesländern waren es nur dreißig Prozent. Wichtige Gründe seien laut Beßler, dass die Ostdeutschen zeitiger in den Beruf starteten und Frauen trotz Kindern erwerbstätig waren.

„Die Arbeitgeber sind nicht besonders begeistert davon“, berichtet Beßler zum frühen Rentenboom in Ostdeutschland. Ihnen gehen die Fachkräfte aus. Denn es trifft überproportional Regionen, die mit demografischen Problemen und Abwanderung zu kämpfen haben.

Hier sei daran erinnert, dass überproportional männliche Facharbeiter die Rente mit 63 nutzen. Die Sozialforscher Wolfgang Keck und Tino Krickl von der Deutschen Rentenversicherung analysierten vergangenes Jahr in einem Aufsatz, „dass vor allem am Arbeitsmarkt langfristig und gut integrierten Personen der abschlagsfreie und vorgezogene Eintritt über diese Altersrente zugute kommt“.

Demografisches Ost-West-Gefälle

Auch in Sachen Altersstruktur zeigt sich ein Ost-West-Gefälle, wie eine Studie des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) Bonn zeigt. Liegt das Durchschnittsalter in den Universitätsstädten Freiburg und Heidelberg bei 39,8 beziehungsweise 39,9 Jahren, ist es im thüringischen Altenburger Land (49,4) oder Dessau in Sachsen-Anhalt (49,5) deutlich höher. In zahlreichen ostdeutschen Kreisen ist bereits mehr als jeder vierte Einwohner älter als 65 Jahre.

Das stellt auch die Rentenkasse vor Probleme. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland bezogen Ende Dezember in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen etwa 2,3 Millionen Menschen Altersrenten. Zugleich zahlten in den Bundesländern etwa 3,8 Millionen Menschen Beiträge in die Rentenversicherung ein. Weniger als zwei Beitragszahler (1,7) müssen in der Region also bereits einen Rentner finanzieren.

Wer keine 45 Beitragsjahre vorzeigen kann und vorzeitig in Rente will, muss trotzdem keine Abschläge akzeptieren. Möglich macht dies der sogenannte Rententrick - freiwillige Sonderzahlungen an die Rentenkasse. Seit dem Flexirentengesetz der schwarz-roten Bundesregierung sind solche Ausgleichszahlungen bereits ab dem 50. Lebensjahr möglich.

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Pro Monat, den man früher in Rente geht, beträgt der Abschlag von der gesetzlichen Rente normalerweise 0,3 Prozent auf den monatlichen Rentenbetrag, pro Jahr 3,6 Prozent. Der maximale Abschlag summiert sich auf 10,8 Prozent. Gleicht man den vorzeitigen Renteneintritt nicht mit freiwilligen Zahlungen aus, kommen zusätzliche Einbußen bei der Rente dadurch zustande, dass in der Zeit der Frühverrentung keine Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt und folglich keine weiteren Ansprüche erworben werden.

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