Wer gewerbsmäßig Finanzanlagen vermitteln will, benötigt eine Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung. Seit der Einführung der Sachkundeprüfung war die Zahl der zugelassenen Vermittler stetig nach oben geklettert. Lediglich im letzten Quartal 2017 war die Zahl erstmals leicht zurückgegangen. Im Jahr 2018 haben wieder mehr Vermittler die Sachkunde in diesem Bereich nachgewiesen. So konnte die Zahl der Finanzanlagenvermittler im vergangenen Jahr um 442 steigen.

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Im ersten Quartal 2019 war die Zahl der Finanzanlagenvermittler nun wieder rückläufig. So ist die Zahl der zugelassenen Vermittler von Januar bis März von 37.874 auf 37.784 Personen abgerutscht. Das geht aus den aktuellen Zahlen des Deutschen Industrie und Handelskammertags (DIHK) hervor.

Von der Gesamtzahl der Finanzanlagenvermittler dürfen aktuell 37.305 Personen Investmentfonds vermitteln. Innerhalb von einem Jahr ist das ein Zuwachs von 334 Vermittlern. Die Vermittlung von geschlossenen Fonds ist zum Stichtag 1. April 8.973 Vermittlern erlaubt. Vor einem Jahr waren es noch 268 mehr.

Vermittlerzahlen bleiben recht konstant

Ebenfalls gesunken ist die Zahl der Vermittler von Vermögensanlagen nach § 34f Abs. 1 Nr.3 GewO. Waren im Januar 2019 noch 6.115 Personen im Vermittlerregister eingetragen, sind es nun 6.027.

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Bei den Honorar-Finanzanlagenberatern nach §34h Gewerbeordnung gab es in den vergangenen drei Monaten keine Bewegung. Hier sind 191 Vermittler in der DIHK-Datenbank gelistet.

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