Seit 21. März 2016 ist die Vermittlung von Immobiliendarlehen erlaubnispflichtig. Dabei ist es egal, ob der Darlehensnehmer eine Privatperson oder Unternehmer ist. Für Bestandsvermittler, die bis dahin mit einer Erlaubnis nach Paragraf 34 c Gewerbeordnung (GewO) Immobiliardarlehen vermittelt haben, galt bis zum 21.03.2017 eine Übergangsfrist. Seither benötigen auch sie eine Erlaubnis nach §34 i GewO.

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Der erste Durchlauf dieser Sachkundeprüfungen der IHK fand bereits am 23. Juni 2016 statt. Kurz darauf gab der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) das erste Mal offizielle Zahlen für eingetragene Vermittler in diesem Segment bekannt. Eine solche Registrierung hatten zum 1. Juli 2016 bereits 1.379 Vermittler vorgenommen.

Zum 1. Januar 2017 zählte das Register bereits 22.180 Personen. Im Laufe des vergangenen Jahres sind weitere 27.534 Personen hinzugekommen. Damit waren zum 1. Januar 2018 in Summe 49.714 Immobiliendarlehenvermittler in Deutschland gemeldet.

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Seither sind weitere 1.550 34i-ler hinzugekommen. Allein in den vergangenen drei Monaten legte die Zahl um 602 zu. Somit sind aktuell 51.264 Personen im Vermittlerregister der IHK gemeldet. Zudem gibt es aktuell im Bundesgebiet 640 Honorar-Immobiliardarlehensberater mit Erlaubnis nach § 34i Abs. 5 GewO. Damit hat sich die Zahl im Vergleich zum Jahresbeginn um 13 Personen vergrößert.

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