Die voraussichtlichen Rechengrößen der Sozialversicherung für 2019 stehen fest und wurden im Referentenentwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2019 veröffentlicht. Das berichtet das Online-Portal "Focus Money" und beruft sich dabei auf Informationen des Redaktionsnetzwerks Deutschland. Der Entwurf wird im Oktober vom Bundeskabinett verabschiedet werden, wobei es in der Regel zu keinen Änderungen mehr kommt.

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Beitragsbemessungsgrenze in der GKV steigt um 112,50 Euro im Monat

Die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) werden zum 01.01.2019 erneut erhöht. Damit werden sich Gutverdiener auf steigende Sozialversicherungsbeiträge einstellen müssen. Die Beitragsbemessungsgrenze gibt die Einkommenshöhe an, bis zu der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gezahlt werden müssen. Für Einkommen oberhalb dieser Grenze werden keine Beiträge fällig.

Die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von derzeit 4.425 Euro auf 4.537,50 Euro im Monat angehoben werden. Für die gesetzliche Pflegeversicherung gelten die gleichen Werte. Die BBG in der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung gelten bundeseinheitlich und wird damit umgerechnet 54.450 Euro im Jahr betragen.

Für höhere Lohnnebenkosten sorgt auch die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung. Hier gibt es für die neuen und alten Bundesländer unterschiedliche Werte. Die BBG West wird 2019 auf 6.700 Euro festgesetzt, jährlich sind dies 80.400 Euro. In Ostdeutschland gilt 2019 die Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 6.150 Euro beziehungsweise jährlich 73.800 Euro.

Jahresarbeitsentgeltgrenze klettert

Die im Versicherungsrecht relevante allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt von bislang 59.400 Euro auf 60.750 Euro im Jahr. Arbeitnehmer, die in die private Krankeneversicherung wechseln wollen, müssen zukünftig mindestens diesen Betrag verdienen.

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Darüber hinaus steigen auch die Bezugsgröße in der Sozialversicherung. Während der Eckwert im Westen von monatlich 3.045 Euro auf 3.115 Euro wächst, wird der Wert im Osten der Republik um 122 Euro auf dann 2.817 Euro angehoben.

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