An einem Kapitalstock führe kein Weg vorbei. „Hier stellen sich unweigerlich Fragen der Gerechtigkeit und der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland. Wir sollten den Bürgern nichts vormachen“, so der CDU-Politiker. Sehr bewusst hat dabei die Hessische Landesregierung ihr Modell als Alternative zu den vermeintlich komplexen und intransparenten Riester-Policen beworben. „Wer Sorgen vor überteuerten Riesterprodukten hat, wählt das einfache und kostengünstige Standardprodukt des neugeschaffenen Deutschlandfonds“, schreibt die Hessische Landesregierung in einem Positionspapier.

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Kritik, wonach der Staat in Zeiten knapper Kassen auf den Kapitalstock des Fonds zugreifen könnte, will Hessen mit dem Verweis auf das Grundgesetz abschmettern. Dieses Argument überzeuge nicht für den Deutschland-Fonds. „Hier erwirbt jeder für seine eingezahlten Beiträge Anteile am Fondsvermögen. Diese Anteile sind von Artikel 14 des Grundgesetzes vor staatlichem Zugriff geschützt“, heißt es im Papier der Hessischen Landesregierung. Verwalten sollen den Fonds Banken oder Vermögensverwalter, die anhand einer öffentlichen Ausschreibung gefunden werden (der Versicherungsbote berichtete).

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