Die Zahl der Schäden durch Blitze ist rückläufig. Während die Zahl der Schadenmeldungen 2016 noch bei 320.000 lag, sind im vergangenen Jahr 20.000 weniger Schäden gemeldet worden. Dennoch bleiben die Kosten für Blitz- und Überspannungsschäden konstant. Das geht aus vorläufigen Zahlen des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervor.

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Demnach haben deutsche Hausrat- und Wohngebäudeversicherer im Jahr 2017 Schäden in Höhe von 250 Millionen Euro beglichen. Im Durchschnitt kostete ein Blitzschaden im vergangenen Jahr rund 840 Euro. Das sind 70 Euro mehr als im Vorjahr. Allein in den letzten fünf Jahren habe sich die Höhe der durchschnittlichen Schäden um 45 Prozent erhöht.

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.

Die gestiegenen Kosten könnten beispielsweise auf die zunehmend genutzte Gebäudetechnik zurückgeführt werden, heißt es in einer Pressemitteilung. Schließlich nutzten immer mehr Hauseigentümer smarte Technik wie etwa Heizungs- oder Jalousien-Steuerungen.

Diese Versicherungen zahlen bei Blitz und Überspannung

Computer, Fernseher oder andere technischen Geräte lassen sich durch eine Hausratversicherung absichern. Kunden sollten beim Abschluss jedoch darauf achten, ob in der Police auch Überspannungsschäden versichert sind. Nur dann erstattet eine Versicherung die Schadenssumme, wenn der Blitz nicht direkt in ein Endgerät einschlägt, sondern sich die Energie des Blitzes über Strom- und Telefonleitungen ausbreitet und einen Defekt verursacht.

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Immobilienbesitzer sollten zum Schutz vor Gewitterschäden über eine Wohngebäudeversicherung verfügen. Sie sichert gegen die finanziellen Folgen von Schäden am eigenen Haus oder der eigenen Wohnung ab. Dies können Brand- oder Überspannungsschäden durch Blitze sein, aber auch Schäden durch Stürme oder Hagelschlag. Aktuell seien in Deutschland 85 Prozent der rund 17 Millionen Wohngebäude gegen Blitz und Überspannung versichert. Zudem würden rund 83 Prozent der 26 Millionen Hausrat-Policen diesen Schutz beinhalten. Überspannungsschäden sind in neuen Policen in der Regel eingeschlossen, bei älteren Verträgen lässt sich das ergänzen.

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