Rürup-Renten müssen keine Beitragsgarantie bieten

Branchenexperten wissen, warum Riester und Rürup hier weit auseinander liegen. Anders als bei Riester, ist den Anbietern der Rürup-Rente keine Bruttobeitragsgarantie gesetzlich vorgeschrieben. Sie können diese Garantie anbieten, müssen aber nicht. Deshalb muss das Geld auch nicht in festverzinsliche Anleihen mit langer Laufzeit einbetoniert werden, die in Niedrigzins-Zeiten kaum was abwerfen.

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Tatsächlich lässt die DIA-Studie im Umkehrschluss eher vermuten, dass auf dem Markt ein Mangel an Rürup-Renten mit Beitragsgarantie herrscht. Denn lediglich 18 der 129 untersuchten Tarife sind in die Risikoklassen 1 und 2 einzuordnen: also in jene Klassen, die hohe Garantien, aber geringe Ertragschancen ausweisen.

"Flexibilisierung der Beitragsgarantie" gefordert

Als Ergebnis der Studie fordern nun auch die Autoren des DIA eine "Flexibilisierung der Bruttobeitragsgarantie bei der Riester-Rente, um die Vielfalt der Angebote zu vergrößern." Damit ließe sich das Problem niedriger Aktienquoten im Anlageportfolio zumindest teilweise lösen. Unterstützt hat die Studie die DWS Group, einer der größten Anbieter von Altersvorsorgeprodukten.

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Das Problem: Entfällt die Garantie auf Beitragserhalt, bedeutet das für den Sparer ein doppeltes Risiko. Ihre Rente wäre zum einen stark abhängig von der Entwicklung der Kapitalmärkte: Sie wüssten schlicht nicht, wie viel sie am Ende erhalten werden. Doch damit nicht genug. Die „Stiftung Warentest“ hat bei einem Vergleich von Rürup-Fondsrenten festgestellt, dass einige Anbieter Klauseln in ihren Verträgen verstecken, die es ihnen erlauben, die Renten später beinahe willkürlich zu kürzen. Auch um dies zu vermeiden, wurde die Riester-Rente vom Gesetzgeber mit einer Bruttobeitragsgarantie eingeführt.

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