Seit dem 1. Januar 2015 dürfen die gesetzlichen Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erheben, wenn der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent nicht ausreicht. So wollte der Gesetzgeber einen größeren Wettbewerb unter den Kassen schaffen. Während die Arbeitgeber seither mit maximal 7,3 Prozent Beitrag vom Bruttolohn zur Kasse gebeten werden, müssen die Arbeitnehmer dieses Prämienplus allein stemmen.

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Der Zusatzbeitrag wird prozentual vom Einkommen des Kassenmitglieds berechnet und liegt aktuell im Durchschnitt bei 1,03 Prozent vom Bruttolohn. Aktuell gibt es mit der Metzinger BKK eine Krankenkasse, die für 2018 keinen Zusatzbeitrag erhebt. Die teuersten Unternehmen verlangen dagegen immerhin 1,7 Prozent zusätzlichen Beitrag.

Ab 2019 soll der bisherige Zusatzbeitrag zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Beschäftigten finanziert werden. So sieht es der Koalitionsvertrag vor. Arbeitnehmer könnten dadurch jährlich um rund 5,5 Milliarden Euro entlastet werden. Davon geht Gesundheitsminister Jens Spahn aus.

Auch für deutsche Ruheständler könnte die neue Regelung eine Entlastung bringen. Denn der Anteil am Krankenkassen-Beitrag, der bei Arbeitnehmern der Arbeitgeber trägt, wird von der Rentenversicherung übernommen. Sollte die große Koalition die geplante Neuregelung beschließen. Dann müssten Rentner künftig weniger Beiträge an die Krankenkassen zahlen.

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Jährlich 1,3 Milliarden Euro solle die Ersparnis betragen. Des einen Freud ist des anderen Leid. Denn die Ersparnis bei den Altersrentnern würde gleichzeitig die gesetzliche Rentenversicherung mit eben diesen 1,3 Milliarden Euro belasten. Das gehe aus einer Finanzschätzung der Rentenversicherung hervor, die der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Freitagausgabe) vorliege.

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