Rund 2.600 Girokonten gibt es in Deutschland, so zeigt eine aktuelle Studie im Auftrag des Nachrichtensenders n-tv. Diese zeigen große Unterschiede bei den zu zahlenden Gebühren und Leistungen. Doch die Bundesregierung will künftig für mehr Transparenz sorgen. Wie die Deutsche-Presse-Agentur berichtet, sollen Vergleichsportale ein staatliches Zertifikat beantragen können, wenn sie auch Bankkonten ausweisen.

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Entscheidend sei eine vollständige oder zumindest hohe Marktabdeckung, wenn die Vergleichsportale Girokonten ausweisen, so gibt Dorothea Mohn zu bedenken, Teamleiterin Finanzen beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Damit die Vergleichsportale das Zertifikat erhalten, müssten sie auch „kleine und regionale Institute“ erfassen, „die keine Vertragspartner der Vergleichsportale sind“, sagte Mohn gegenüber dpa. Die Praxis werde zeigen, ob die Vergleiche objektiv seien.

Auch provisionsbasierte Finanzierung möglich

Das Problem aus Sicht der Verbraucherzentralen: Laut Verordnung sollen Vergleichsportale auch dann das staatliche Zertifikat erhalten, wenn sie den Bankvergleich über Provisionen finanzieren. Wenn sie sich also direkt von den Geldinstituten bezahlen lassen, wenn sie über das Portal Neukunden zum Wechsel des Girokontos bewegen können. Hier vermutet die Verbraucherzentrale Interessenkonflikte: etwa, dass Banken im Vergleich bevorteilt werden, die eine besonders hohe Vergütung ausschütten.

Dass diese Ängste nicht unberechtigt sind, zeige eine Studie des Instituts für Finanzdienstleistungen (iff). Denn Check24, Verivox und Co. bieten bereits heute diese Kontovergleiche an. In einer Stichprobe stellten die Tester fest, dass drei Webseiten Produkte per Voreinstellung herausfilterten und verschwinden ließen, wenn sie nicht über das Portal abgeschlossen werden konnten. Der Kunde habe das nicht nachvollziehen können. Zudem habe bei Girokonten nur ein Anbieter transparent ausweisen können, welche Kriterien dem Ranking zugrunde gelegen hätten. Transparenz: Fehlanzeige.

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Die EU-Vorschrift hätte eine solche unabhängige Einrichtung erlaubt, sagte Mohn gegenüber dpa. "Um zu sehen, ob die Vergleiche wirklich objektiv sind, sollte die Umsetzung in die Praxis auf jeden Fall nach ein bis zwei Jahren überprüft werden", fordert Mohn. Hintergrund ist die neue EU-Zahlungskonten-Richtlinie (Richtlinie 2014/92/EU), welche seit 2016 in deutsches Recht übersetzt wurde. Sie verpflichtet die europäischen Staaten, Verbrauchern mindestens einen kostenlosen Zugang zum Vergleich von Bankkonten zu gewähren.

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