Viele Selbstständige sind mit den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung überfordert. Auf 6,15 Milliarden Euro summierten sich die Beitragsschulden der „freiwilligen Selbstzahler“ zum Jahresende 2017, so berichtet Welt Online am Donnerstag: das ist ein neuer Rekordwert. Zur Gruppe der „freiwilligen Selbstzahler“ zählen auch viele der 1,3 Millionen Kassenmitglieder, die als vollzeiterwerbstätige Freiberufler arbeiten.

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Dabei zeigt sich, dass die Beitragsschulden der Selbstständigen in den letzten Jahren nahezu explodiert sind. Noch im Jahr 2016 hatten die freiwilligen Selbstzahler Rückstände von 4,48 Milliarden Euro angesammelt, im Jahr zuvor 3,26 Milliarden Euro: ein sattes Plus von nahezu 89 Prozent.

Bei Selbstständigen wird hohes fiktives Einkommen angenommen

Das Problem ist hausgemacht. Nicht nur müssen Selbstständige bei den Krankenkassen sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmeranteil der Beiträge selbst zahlen. Zudem müssen sie einen Mindestbeitrag entrichten, der sich an einem fiktiven Gewinn orientiert, den viele nicht annähernd erzielen.

Auf das tatsächliche Einkommen nehmen die Kassen hier keinerlei Rücksicht. Aktuell geht der Gesetzgeber von einer Bemessungsgrundlage in Höhe von mindestens 2.283,75 Euro aus. Lediglich für Existenzgründer und andere Härtefälle gilt eine niedrigere Mindestbemessungsgrenze von derzeit 1.522,50 - was immer noch sehr hoch ist.

Überfordert sind mit den Beiträgen vor allem sogenannte Solo-Selbstständige, die keine Angestellten haben und vergleichsweise wenig verdienen. Dazu zählen oft Taxifahrer, Inhaber von Imbissständen, Kreative, die einen Online-Job betreiben und IT-Techniker, aber auch Jobs wie selbstständige Pfleger oder Tagesmütter.

Fast die Hälfte des Einkommens für die Krankenkasse

Wie prekär die Situation für viele Selbstständige ist, zeigt eine Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK aus dem Jahr 2016. Demnach verdient ein Drittel aller gesetzlich versicherten Selbstständigen – beziehungsweise 600.000 Personen von 2,16 Millionen – ein Bruttoeinkommen von durchschnittlich 787 Euro im Monat. Die erhobenen Daten stammen allerdings noch aus dem Jahr 2012.

Für diese Einkommensgruppe bedeuten die Krankenkassen-Prämien eine erhebliche Belastung. Diese Einkommensgruppe müsse "durchschnittlich 3.520 Euro jährlich an Beiträgen aufwenden, entsprechend einem Anteil von durchschnittlich 46,5 Prozent ihrer Einkünfte“, schreibt das AOK-Institut (Berechnungen nach dem Soziooekonomischen Panel 2012). Da ist noch keine Miete bezahlt, sind noch keine Lebensmittel gekauft, nicht die laufenden Kosten für die Selbstständigkeit bedient. Viele müssen zu den Jobcentern gehen und ihr Gehalt aufstocken.

Bundesregierung will Selbstständige entlasten - doch es drohen neue Belastungen

Die Bundesregierung will die Situation dieser Menschen wenigstens etwas verbessern. "Um kleine Selbstständige zu entlasten, werden wir die Bemessungsgrundlage für die Mindestkrankenversicherungsbeiträge von heute 2.283,73 Euro auf 1.150 nahezu halbieren", heißt es im vorläufigen Koalitionsvertrag.

Zugleich drohen Selbstständigen neue finanzielle Hürden. Denn die GroKo plant auch eine Altersvorsorgepflicht für Freiberufler, auch wenn Details hierzu noch nicht bekannt sind. Damit drohten kleinen Selbstständigen künftig eine Abgabenlast für Pflege, Gesundheit und Rente von bis zu 60 Prozent ihres Einkommens, warnt Andreas Lutz, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD), gegenüber "Welt Online".

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„Durch die halbherzige Absenkung in Verbindung mit der gleichzeitigen Einführung einer Altersvorsorgepflicht verschärft die GroKo die ohnehin vorhandene Teilzeitfalle bei Selbstständigen“, sagte Lutz der Zeitung. Vor allem Frauen, die beitragsfrei über ihren Partner mitversichert seien, würden davon abgehalten mehr als 450 Euro im Monat zu verdienen. Die FDP fordert nun mit einem Antrag im Bundestag, die GKV-Mindestbeitragsbemessungsgrenze solle für Freiberufler auf 450 Euro abgesenkt werden, was etwa einem Fünftel der derzeit noch geltenden Höhe entspräche. Die Beiträge müssten sich an den tatsächlich erzielten Einkommen der Freiberufler orientieren, argumentieren die Liberalen.

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