Die gesetzliche Rente ist für die meisten Bundesbürger noch immer die wichtigste Stütze der Altersvorsorge. Knapp 54 Millionen Menschen zahlen hier Beiträge ein, sogenannte Versicherte ohne Rentenbezug, um später im Alter abgesichert zu sein. Kein Wunder: in der Regel sind alle Arbeitnehmer, Azubis und Eltern in der Kindererziehung gesetzlich pflichtversichert.

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Spätestens bis Ende April erhalten die Arbeitnehmer ihre Jahresmeldung für 2017 zugeschickt. Und diese sollten die Beschäftigten genau prüfen. Immer wieder kommt es bei den Meldungen auch zu Fehlern, die sich später in einer niedrigeren Rente auswirken können. Darauf macht aktuell die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) auf ihrer Webseite aufmerksam.

Fehler an Arbeitgeber melden und Korrektur verlangen

Arbeitnehmer sollten laut DRV mindestens folgende Angaben prüfen: Name, Versicherungsnummer, Beschäftigungsdauer und Bruttoverdienst. Wer Fehler entdeckt, sollte seinen Arbeitgeber informieren und die falschen Daten berichtigen lassen. Auch sollten die Jahresmeldungen gut aufbewahrt werden, da sie später als Nachweis für gezahlte Rentenbeiträge dienen.

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In der Jahresmeldung werden die Beschäftigungsdauer im abgelaufenen Kalenderjahr und der beitragspflichtige Verdienst eingetragen. Werden hier falsche Zahlen eingetragen, fehlen im Zweifel Rentenzeiten. Deshalb sollten die Jahresmeldungen immer sofort geprüft und nicht einfach weggeheftet werden.

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