Schreibt die Generali aktiv Kundinnen und Kunden an, damit sie hochverzinste Garantiezins-Lebensversicherungen in weit riskantere Verträge umdecken? Dieser Vorwurf wurde am Montag in der Sendung „Hart aber fair“ erhoben. In einem Einspieler der Sendung wurde dabei das Anschreiben einer Agentur an eine Kundin vorgestellt, mit der ihre ein „kostenloser Produkttausch“ vorgeschlagen wurde. Sie erhielt das Angebot, ihre Kapitallebensversicherung in zwei komplexe Fondsrenten ohne Zinsgarantie umzudecken (der Versicherungsbote berichtete).

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Nachdem in der Sendung das Anschreiben vorgestellt wurde, kritisierte Kerstin Becker-Eiselen, Rechtsanwältin der Verbraucherzentrale Hamburg, dass die Generali ihre Kundin aktiv angeschrieben habe, ohne dass die Verbraucherin den Rat des Versicherers gesucht habe. Die Versicherer würden versuchen, die Kunden aus den guten Altverträgen mit hoher Garantieverzinsung rauszulotsen, „weil sie offensichtlich zu teuer werden“, begründete die Verbraucherzentrale-Mitarbeiterin dieses Vorhaben. Wichtig ist das mit Blick auf die Frage, ob der Versicherer mit dem Brief seine Beratungspflichten wahrnahm – oder von sich aus die Kunden aus lukrativen Verträgen herauslocken will.

Es gab vorherigen Kundenkontakt

Wie nun Peter Schwark, Geschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), gegenüber dem Versicherungsboten berichtet, lässt das Anschreiben durchaus darauf schließen, dass die Kundin aktiv den Rat der Generali einholte, bevor sie das Anschreiben erhielt. Er habe sie das Schreiben mittlerweile genauer anschauen können, berichtet Schwark. Dort heißt es: „…bezugnehmend auf Ihre Mail sowie unser persönliches Gespräch…“.

"Damit gibt es eindeutig einen vom Kunden geschaffenen Anlass", kommentiert GDV-Geschäftsführer Schwark. Dem Versicherungsboten liegt das Dokument in Ausschnitten vor.

Die neuen Erkenntnisse stützen die Interpretation der Generali. Auf Anfrage der ARD hatte der Versicherer mitgeteilt, die Vertriebsmitarbeiter würden keineswegs Kunden in Verträge drängen, „die nicht dem aktuellen Kundenbedarf entsprechen. Sie beraten lediglich Kunden, die wegen der Niedrigzinsen neue Anlagemöglichkeiten suchen“.

GDV-Geschäftsführer Peter Schwark hatte am Montag bei "Hart aber fair" einen schweren Stand. Als Lobbyist der Branche sah er sich fast ausschließlich Kritikern der Lebensversicherung gegenüber. Bild: Screenshot Hart aber fair

“Selbst bei einer geringeren Verzinsung attraktiv“

Der Brief an die Generali-Kundin hatte bei „Hart aber fair“ für Empörung gesorgt. Konkret ging es um das Angebot, eine hochverzinste Kapitallebensversicherung mit Garantiezins gegen mehrere Fondsrenten ohne Garantien einzutauschen. Der Wechsel habe zahlreiche Vorteile, warb der Brief, unter anderem sei eine flexible Geldentnahme schon nach einem Jahr möglich. Auch könne die Laufzeit den individuellen Wünschen angepasst werden. Abschließend heißt es in dem Schreiben der Generali: „Schauen Sie sich die Unterlagen ruhig an. Selbst bei einer geringeren Verzinsung ist dieser für Sie kostenfreie Tausch sehr attraktiv!“

Im konkreten Fall wäre der Rückkaufswert der Lebensversicherung in einen Fondsrente-Neuvertrag geflossen, die angesparten Überschüsse in einen weiteren Vertrag. Frank Plasberg äußerte in der Sendung den Verdacht, dass der Umtausch nicht "kostenlos" sei, wie das Anschreiben versprach, sondern ein Vermittler doppelt Provision kassieren wollte.

Lebensversicherung - Nicht einfach von Altvertrag trennen!

Dennoch: Wenn Kunden das Angebot erhalten, einen Leben-Altvertrag in einen neuen umzudecken, sollten sie skeptisch sein. Oft versprechen Altverträge eine höhere Verzinsung und höhere Garantien. Auch bedeutet eine Kündigung des Vertrages den Verlust des Risikoschutzes, etwa bei Tod oder Berufsunfähigkeit.

Deshalb sollte man sich nur von solch einem Vertrag trennen, nachdem man sich zuvor umfassend informiert hat und beraten lassen. Dabei kann es hilfreich sein, im Beratungsgespräch auch aktiv nach möglichen Nachteilen des Neuvertrages gegenüber dem Altvertrag zu fragen und sich diese schriftlich dokumentieren zu lassen.

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Vermittler sind gesetzlich verpflichtet, über ebendiese Nachteile aufzuklären. Eine lückenhafte Beratungsdokumentation bewirkt laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes eine Beweislastumkehr. Nun muss der Vermittler bzw. -im Fall eines Vertreters- die Versicherung beweisen, den Kunden richtig beraten zu haben, ansonsten hat der Kunde Anspruch auf Schadensersatz (Urteil vom 24.06.2015, Az.: I-20 U 116/13).

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