Wer mit dem Auto eine Panne hat, der will schnelle Hilfe. Dies kann ein gelber Engel sein oder ein Helfer von der Pannenhilfe der Kfz-Versicherung. Während die Schutzbriefe der Versicherer selbstverständlich Versicherungssteuern für die Policen abführen müssen, war das Angebot vom Automobilclub ADAC bisher nicht mit dieser Steuer belegt.

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Dabei sind in der Mitgliedschaft der gängigen Automobilclubs ADAC, AvD oder Auto Club Europa (ACE) Leistungen bei Unfällen und Pannen enthalten. Dies sind beispielsweise das Abschleppen oder Bergen des Fahrzeugs, Krankenrück- sowie Fahrzeugrücktransport. Diese Leistungen flogen für die bayerischen Finanzbehörden bisher unter dem Radar und wurden nicht als steuerlich relevant eingestuft.

ADAC-Mitgliedschaft ist ein versicherungssteuerrechtlich relevantes Versicherungsverhältnis

Das Bundeszentralamt für Steuern sieht diesen Sachverhalt jedoch anders. Zumal das Thema Versicherungssteuer im Hause ADAC nicht ganz neu ist. Denn bereits 2014 stritt sich der Automobilclub mit dem Bundesfinanzministerium um eventuelle Steuernachzahlung aus Versicherungsverkäufen. Bereits damals hatte der Automobilclub zwischen 2007 und 2009 keine Versicherungssteuer gezahlt, obwohl die Mitgliedschaft "ein versicherungssteuerrechtlich relevantes Versicherungsverhältnis begründet", wie es in einem Vermerk des Finanzministeriums heißt. Gemeint ist etwa die Unfall- und Pannenhilfe. Steuerprüfer argwöhnten sogar, es habe Anhaltspunkte für absichtliche und wissentliche Steuerhinterziehung gegeben – eine Einschätzung, die Wolfgang Schäubles Finanzexperten nicht teilten.

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Im Juli 2017 hat das Bundeszentralamt für Steuern einen Bescheid für die Jahre 2014 und 2015 erlassen. Knapp 90 Millionen Euro habe der Automobilclub daraufhin an das Finanzamt überwiesen. Das berichtet die "Süddeutsche Zeitung". Ein ADAC-Sprecher sprach gegenüber der Zeitung von einer Nachforderung "in zweistelliger Millionenhöhe". Diese sei "fristgerecht bezahlt" worden. Auch für 2016 und 2017 stünden dem ADAC Nachzahlungen bevor. Mutmaßlich müssten künftig jedes Jahr Versicherungssteuer im mittleren zweistelligen Millionenbereich bezahlt werden, berichtet die Zeitung weiter. Für die Zeit vor 2014 müsse der Automobilclub jedoch nichts nachzahlen. Hier gelt e der sogenannte Vertrauensschutz.

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