Ein Gastbeitrag von Marco Lotz

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Das hört sich sehr martialisch an, ist jedoch die Realität. Daher möchte ich Ihnen heute ein Produkt näher bringen, welches genau das verhindert.

Marco Lotz ist Geschäftsführer MKM KreditManagement GmbH.

Es geht um ein Produkt, welches den Unternehmer beziehungsweise die kaufmännische Leitung besser schlafen, einfach ruhiger arbeiten und agieren lässt. Es ist ein Produkt, was schon sehr lange auf dem Markt ist, jedoch von Unternehmen und Unternehmern fahrlässig außer Acht gelassen wird. Nach dem Motto: „Wir kennen unsere Kunden“ oder „Das fangen wir schon ab“.

Niemand gibt Ihnen die Garantie, dass Ihr Kunde ehrlich zu Ihnen ist!

Möglicherweise fangen Unternehmen mal einen Forderungsausfall ab – jedoch nicht jedes. Unternehmen können jederzeit in eine Schieflage geraten und die Folge ist, dass Mitarbeiter entlassen werden müssen. Für jeden Betroffenen eine menschliche Tragödie. Um dies bei Ihren Kunden zu vermeiden, sollten Firmen den Bereich Kreditversicherung mit in ihr Portfolio aufnehmen. Denn: Es geht heutzutage gar nicht mehr nur um die Absicherung der laufenden Forderungen!

Insolvenz? Nein, das passiert mir nicht!

Frage: Was passiert, wenn ein Auftraggeber Ihres Kunden in die Insolvenz gerät, vorab mit ihrem Kunden eine Stundung offener Posten vereinbart hat? Nichts? Das stimmt so nicht ganz, vielmehr passiert eine ganze Menge. Der Insolvenzverwalter wird sämtliche bereits vereinnahmten und verwendeten Forderungen einfordern beziehungsweise anfechten können. Sämtliche? JA! Bis zu zehn Jahre rückwirkend. Der §133 der Insolvenzordnung lässt dies zu. Dieser Paragraph erlaubt dem Insolvenzverwalter bereits geleistete Zahlungen der letzten zehn Jahre anzufechten und diese von den Lieferanten zurückzufordern, um sie in die Insolvenzmasse einfließen zu lassen. Damit soll die Benachteiligung einzelner Gläubiger verhindert werden.

Zudem erleichtert die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshof (BGH) die Insolvenzanfechtung durch den Insolvenzverwalter erheblich. So muss der Lieferant nachweisen, dass zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs keine drohende Zahlungsunfähigkeit seines Abnehmers vorlag. Anzeichen für einen möglichen Zahlungsausfall können beispielsweise Stundungen oder Ratenzahlungen sein.

Über einen Zeitraum von zehn Jahren sind Umsätze über einen Auftraggeber in sechs- oder gar siebenstelliger Summe keine Seltenheit. Für Unternehmen können derartige Forderungen seitens des Insolvenzverwalters schnell zu hohen Verlusten oder im schlimmsten Fall zur Existenzbedrohung werden. Deshalb: Sorgen Sie dafür, dass sich Ihr Kunde diesbezüglich keine Sorgen machen muss.

Neue Produkte sichern einen Großteil ab!

Denn: Dieses Risiko kann in Verbindung mit einer Warenkreditversicherung abgesichert werden. Wenn der Unternehmer sagt, dass laufende Forderungen nicht abgesichert werden müssen, weil andere risikomindernde Maßnahmen bereits getroffen wurden, können auch nur mögliche Rückforderungen aus einer Insolvenz des Kunden abgesichert werden. Generell ist es ein Risiko, was kein Kunde in den Büchern haben sollte, da es nicht wirklich zu beziffern ist! Vielmehr können Sie dafür sorgen, dass sich der Unternehmer auf das wichtigste - sein Unternehmen - konzentrieren kann. Mögliche Rückforderungen kann er beruhigt „wegatmen“, da diese abgesichert sind.

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Netzwerk?!

Das Thema Kreditversicherung ist ein sehr spezielles. Sie können sich in dieses einarbeiten oder mit einem Spezialisten zusammenarbeiten, der sein Geschäft so gut versteht, wie Sie Ihr Kerngeschäft. So agieren Sie gemeinsam am Kunden. Der große Vorteil für Sie: Sie konzentrieren sich weiterhin auf Ihr Geschäft – ihr Kunde wird in der „anderen“ Sparte ebenfalls professionell beraten. Von dieser Kooperation profitieren alle Seiten. So sieht Netzwerk heutzutage aus. Öffnen Sie sich für diese Sparte. Ihr Kunde wird es Ihnen danken – garantiert!