Der Bund der Versicherten e.V. (BdV) mahnt die Minerva Kundenrechte GmbH für ihr Tarifwechsel-Geschäftsmodell ab. In einer Pressemitteilung begründet der BdV die Abmahnung damit, dass da Honorar von Minerva „ersparnisbezogen“ sei und größer als das „Sechsfache der monatlichen Ersparnis“ des Kunden, wenn dieser mit Hilfe des Unternehmens in einen günstigeren PKV-Tarif wechselt.

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Problem: Erfolgsabhängige Vergütung

Außerdem werde der Kunde vertraglich „für die nächsten 24 Monate an die Vereinbarung geknebelt“. Das Honorar müsse auch dann an Minerva gezahlt werden, „wenn die Umstellung nicht durch Minerva herbeigeführt wurde“, schreibt der BdV. Minerva habe sich uneinsichtig gezeigt und setze „dieses ,Geschäftsmodell’ unverändert fort“, schreibt der BdV in seiner Presseinformationen. „Bei einem Versicherungsberater hat die Beratungsleistung im Mittelpunkt zu stehen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolgs“, stellt BdV-Chef Axel Kleinlein klar.

Nach Auffassung des BdV verstößt die Versicherungsberaterin Minerva zudem mit ihrem Vergütungsmodell gegen ein gesetzliches Verbot: „Bei der Tarifwechselberatung handelt es sich um die Erbringung einer Rechtsdienstleistung. Daher unterliegt die Zulässigkeit der erfolgsabhängigen Vergütung den gleichen Voraussetzungen, die auch ein Rechtsanwalt zu beachten hat“, erläutert Kleinlein für den BdV.

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Ein Rechtsanwalt dürfe ein Erfolgshonorar nur für den Einzelfall vereinbaren und auch nur dann, wenn der Ratsuchende aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse anderenfalls von der Rechtsverfolgung absehen würde, erklärt der BdV und ergänzt: „Minerva vereinbart das Erfolgshonorar jedoch nicht nur in Einzelfällen, sondern im Regelfall.“

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