Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW. Quelle: Pressefoto AfW Die Weiterbildungspflicht für Versicherungsvermittler tritt erst ab 2018 in Kraft. Das berichtet der Bundesverband Finanzdienstleistung (AfW) in einer aktuellen Pressemeldung. Versicherungsvermittler müssen sich demnach ab dem 23.02.2018 mindestens 15 Zeitstunden pro Kalenderjahr weiterbilden, sollte der Gesetzentwurf zur Vertriebsrichtlinie IDD wie geplant umgesetzt werden. Genaue Details zu den Schulungs-Inhalten habe der Gesetzgeber noch nicht geregelt. Dies soll in einer noch zu erstellenden Verordnung geschehen.

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„Übertragung von Weiterbildungspunkten nicht vorgesehen“

„Weiterbildung ist für Versicherungsvermittler immer sinnvoll, ein Sammeln von zum Beispiel gutberaten-Punkten ist aber in 2017 rechtlich für Makler nicht nötig, weil die gesetzlichen Anforderungen erst ab Februar 2018 greifen und es keine rückwirkenden Anforderungen geben wird“, erklärt AfW-Vorstand Frank Rottenbacher.

Die Übertragbarkeit von Punkten von einem auf das andere Jahr sei derzeit gar nicht vorgesehen, erklärt Rottenbacher weiter. Und zerstört so die Hoffnung jener, die meinen, sie könnten jetzt schon Pflichtpunkte ansammeln - um dann in den nächsten Jahren etwas weniger Weiterbildungen wahrzunehmen. „Um zum Beispiel dem GDV-Kodex zu genügen, reichen andere Weiterbildungsnachweise wie zum Beispiel Teilnahmebescheinigungen der Seminaranbieter“.

Etwas anders könne die Situation bei Unternehmen aussehen, die sich dem Kodex der Versicherungsunternehmen unterworfen haben. Das betrifft dann aber im Wesentlichen die Ausschließlichkeitsvertreter, kommentiert der AfW.

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Nach AfW-Informationen wird der Gesetzgeber kein Punkte-Nachweissystem monopolisieren, sondern eher offene Rahmenbedingungen erlassen. Eine entsprechende Verordnung wird gerade im Bundeswirtschaftsministerium erarbeitet. Ein wichtiger Punkt wird dabei sein, wie die Qualität der akzeptierten Weiterbildungsveranstaltungen sichergestellt werden kann.

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