In Deutschland gibt es immer mehr Pflegebedürftige. Wie das Statistische Bundesamt am Montag mitteilte, waren im Dezember 2015 2,86 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI). Damit hat sich die Zahl der Menschen, die auf fremde Hilfe angewiesen sind, gegenüber dem Dezember 2013 um 234.000 Personen erhöht, was ein Plus von 8,9 Prozent bedeutet. Die Statistik wird im Zwei-Jahres-Rhythmus erhoben.

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Mehrheit der Pflegebedürftigen ist weiblich

Rückschlüsse erlaubt die aktuelle Pflegestatistik 2015 auch auf die Frage, welche Bevölkerungsgruppen besonders von der Pflegebedürftigkeit betroffen sind. Eine Erkenntnis: Die Pflegebedürftigkeit ist überwiegend weiblich! Immerhin 64 Prozent der betroffenen Personen sind Frauen, während Männer nur zu 36 Prozent Pflegeleistungen in Anspruch nehmen.

Grund hierfür ist die höhere Lebenserwartung der Frauen: sie leben im Schnitt fünf Jahre länger als Männer. Ein Mädchen, das im Jahr 2015 geboren wurde, hat demnach eine durchschnittliche Lebenserwartung von 83,4 Jahren, ein Junge hingegen nur von 78,4 Jahren. Doch je betagter die Seniorinnen und Senioren, desto höher auch die Wahrscheinlichkeit ein Pflegefall zu werden, wie die Statistik zeigt.

So waren im Dezember 2015 rund 83 Prozent der Pflegebedürftigen 65 Jahre und älter, mehr als ein Drittel aller Betroffenen (37 Prozent) war mindestens 85 Jahre alt.

Fast drei Viertel aller Pflegebedürftigen zu Hause umsorgt

Fast drei Viertel (73 Prozent bzw. 2,08 Millionen) der Pflegebedürftigen wurden zu Hause versorgt. Davon erhielten 1.385.000 Menschen ausschließlich Pflegegeld, das bedeutet, sie wurden in der Regel zu Hause allein durch Angehörige gepflegt. Weitere 692.000 Pflegebedürftige lebten ebenfalls in Privathaushalten. Angestiegen ist auch die Zahl der Menschen, die auf vollstationäre Betreuung angewiesen sind. 783.000 Patienten bzw. 27 Prozent lebten dauerhaft in einem Pflege- oder Altersheim, was ein Plus von 19.000 Personen bedeutet.

Finanzielle Pflegelücke droht

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist nur eine „Teilkasko“. Das heißt, die Pflegeaufwendungen lassen sich mit den erhaltenen Leistungen nicht vollständig finanzieren. Aus diesem Grund empfiehlt auch der Verbraucherschutz den zusätzlichen Abschluss einer Pflegezusatzversicherung. Beispiel Pflegeheimplatz: Muss eine Person vollstationär betreut werden, beziffern sich die Kosten im höchsten Pflegegrad 5 auf rund 3.600 Euro monatlich. Davon übernimmt die Pflegekasse derzeit maximal 2005 Euro im Monat.

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Folgende drei Modelle der privaten Pflegevorsorge bieten sich an:

  1. Bei der Pflegetagegeldversicherung erhält der Versicherte täglich einen vorher vereinbarten Betrag, der ihm frei zur Verfügung steht.
  2. Die Pflegerentenversicherung ist eine Art Kombination aus Sparvertrag und Versicherung. Im Pflegefall zahlt der Versicherer eine monatliche Rente, die dem Versicherten zur freien Verfügung steht.
  3. Die Pflegekostenversicherung übernimmt die Mehrkosten für eine professionelle Betreuung, wenn die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht ausreichend sind. Weil hier das Geld nicht frei verfügbar ist und jede Leistung genauestens dokumentiert werden muss, ist diese Police am wenigsten zu empfehlen.
Destatis