Die Mehrausgaben für eine gleiche Rente in Ost und West müsse „systematisch korrekt aus Steuermitteln“ finanziert werden, sagt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) am Tag des Beschlusses, an diesem Mittwoch. Die DRV erklärt: Grundsätzlich folgen die Renten in den alten und neuen Bundesländern der jeweiligen Lohnentwicklung. Die von der Koalition beschlossene Angleichung der Renten in Ost und West soll bis zum Jahr 2024 erfolgen und damit voraussichtlich schneller als die Angleichung der Löhne.

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Deutsche Rentenversicherung: „In keiner Weise ausreichend“

Dem Teil der Anpassung von 2018 bis 2015, der über die Angleichung der Löhne hinausgeht, stünden keine höheren Beitragseinnahmen gegenüber. Bei der vorzeitigen Angleichung der Renten in Ost und West handelt es sich aus Sicht der DRV um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe zur Verwirklichung der Deutschen Einheit, die somit nicht von den Beitragszahlern, sondern von allen Bürgern im Rahmen ihrer steuerlichen Leistungsfähigkeit aus Steuermitteln zu finanzieren sei.

Bei der von Union und SPD verwirklichten planmäßigen Anpassung der Renten für West und West und Ost auf ein gleich hohes Niveau entstehen nach den Rechnungen des Bundessozialministeriums (BMAS) im Jahr 2018 Mehrkosten: 600 Millionen Euro, die zum des Jahres 2025 hin auf planmäßig jährlich 3,9 Milliarden Euro anwachsen. Der Zuschuss des Bundesfinanzministers zur gleichen Rente in Ost und West, der nun geplant ist, soll 2022 anfangs 200 Millionen Euro betragen und anschließend in gleichen Schritten auf jährlich bis zu zwei Milliarden Euro erhöht werden (2025).

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Der Zuschuss des Steuerzahlers beläuft sich entsprechend auf nur 50 Prozent der Mehrausgaben je Jahr, sagt die DRV korrekt. „Das ist in keiner Weise ausreichend“, schreibt die DRV, auch dem Bundesfinanzminister. Ins Gewissen. Ohne Weihnachtsfrieden lässt der Rentenversicherungsträger seinen PR-Torpedo suchen: Nach Steuerzahlern. In den finanziellen Thermalschichten (Rürup sei Undank).

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