Frank Grund, Chef der Versicherungsaufsicht bei der BaFin. Foto: Ute Grabowski / BaFin Frank Grund, Chef der Versicherungsaufsicht bei der BaFin, kann den Lebensversicherungs-Kunden derzeit keine Hoffnung auf bessere Zeiten machen. Auch in diesem Jahr müssten die Versicherer wieder 13 Milliarden Euro zurücklegen, um die Folgen des Niedrigzinses aufzufangen, sagte Grund der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Vor allem zur Absicherung von hochverzinsten Altverträgen sei dies notwendig. Noch Ende der 90er Jahre hatten die Lebensversicherer ihren Kunden einen Garantiezins von 3,5 bis vier Prozent auf den Sparanteil versprochen.

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Und es dürfte zukünftig noch dicker kommen. „In den kommenden beiden Jahren wird der Betrag voraussichtlich noch einmal steigen. Die Entwicklung zeigt, wie groß die Herausforderungen durch den Niedrigzins sind“, so Grund. Leidtragende sind vor allem die Kunden, die sich auf sinkende Renditen einstellen müssen.

Zinszusatzreserve: Puffer für schlechtere Zeiten

Seit 2011 sind Versicherer verpflichtet, eine sogenannte Zinszusatzreserve zu bilden – einen Puffer für schlechtere Zeiten. Diese Rückstellungen sollen gewährleisten, dass die Versprechen, welche die Versicherer ihren Kunden gegeben haben, auch zukünftig bedient werden können. Sie wird notwendig, wenn der von den Gesellschaften erwirtschaftete Referenzzinssatz aus gesicherten Staatsanleihen die Garantien gegenüber den Kunden unterschreitet.

Frank Grund räumt ein, dass die Zinszusatzreserve Versicherer und Kunden belaste. „Sie ist aber ein sinnvolles Instrument, sie hat bis Ende des vergangenen Jahres 32 Milliarden Euro an zusätzlichen Rückstellungen eingebracht und sichert damit ab, dass die vereinbarten Leistungen erfüllt werden können“, sagt der Jurist.

Herausforderung Run-off

Kritisch äußerte sich Frank Grund zu den Überlegungen von Lebensversicherern, hochverzinste Altverträge in eine Abwicklungs-Gesellschaft auszugliedern oder an ein anderes Unternehmen zu verkaufen, die sich auf die Abwicklung von Beständen spezialisiert hat. "Die gesetzlichen Hürden sind so hoch, dass eine solche Transaktion in vielen Fällen kaum finanzielle Vorteile für den Käufer bietet", so der Aufseher. Aus wirtschaftlicher Sicht mache es nur dann Sinn Bestände zu übernehmen, wenn ein Unternehmen mit überlegener IT deutlich Verwaltungskosten einsparen könne.

Wenn Bestände "verwest" werden sollen, muss das die BaFin genehmigen - auch, um mögliche Nachteile zulasten der Kunden zu prüfen. Bislang liegt der BaFin nur ein Antrag auf einen sogenannten Run-Off zur Bearbeitung vor, berichtet Grund. Ein zweiter sei angekündigt, aber Namen nannte der Versicherungsaufseher nicht. "Die große Euphorie im Markt ist raus, das war eher ein medialer Hype."

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Zuletzt hatte die Arag angekündigt, ihr Lebensversicherungs-Geschäft an den Bestands-Verweser Frankfurter Leben Gruppe zu verkaufen (der Versicherungsbote berichtete). Auch die Ergo plant, 6 Millionen Altverträge in eine eigene Gesellschaft auszugliedern. Dass bei solchen Geschäften die Interessen der Verbraucher gewahrt werden, darauf wolle die BaFin streng achten, sicherte Grund zu.

dpa

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