Wenn eine Pensionskasse oder ein anderer Anbieter der betrieblichen Altersvorsorge in wirtschaftliche Schieflage gerät, dann müssen die Firmen mögliche Fehlbeträge ausgleichen, die den Beschäftigten drohen. So ist es aktuell Gesetz, auch das Bundesarbeitsgericht hat dies bestätigt (3 AZR 408/10). Die Bundesregierung will laut einem Bericht der Stuttgarter Zeitung diese Arbeitgeberhaftung abschaffen – mit dem Argument, sie verhindere, dass gerade kleinere Firmen die bAV aktiv anbieten. Die Arbeitgeber müssten dann nur noch für die regelmäßige Zahlung der Beiträge garantieren, aber nicht mehr für die Höhe der Rente (der Versicherungsbote berichtete).

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Doch was halten eigentlich die Beschäftigten selbst von einer Abschaffung der Arbeitgeber-Garantien? Nicht viel, wie eine aktuelle Umfrage des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) in Kooperation mit YouGov zeigt. Den meisten Beschäftigten sind diese Garantien sehr wichtig. Und so darf die Frage erlaubt sein, ob die Bundesregierung gerade eine Reform in die Wege leitet, die vor allem den Arbeitgebern nützt – und der betrieblichen Altersvorsorge schadet.

Bruttobeitragsgarantie wichtiger als Rendite

Laut dem aktuellen DIA-Deutschlandtrend, einer viermal im Jahr durchgeführten Studie, spielen gerade die Garantien der Arbeitgeber eine entscheidende Rolle, wenn Beschäftigte die Qualität der Betriebsrente beurteilen. So erklärten 70 Prozent der Befragten, die Garantien sollten so bleiben, wie sie sind. Der Sicherheits-Aspekt ist den Arbeitnehmern sehr wichtig, wenn sie sich für oder gegen die Betriebsrente entscheiden. Dafür nehmen die Umfrageteilnehmer sogar in Kauf, "dass meine Renditechancen geringer ausfallen".

Im Umkehrschluss ist die Bereitschaft, zugunsten einer möglichen höheren Renditeerwartung zumindest auf einen Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Bruttobeitragsgarantie zu verzichten, ziemlich gering verbreitet. Dieser Alternative stimmten in der Befragung lediglich 32 Prozent mehr oder weniger zu.

„Zielrente“ als Ausweg?

Anfreunden kann sich mehr als jeder Zweite (55 Prozent) immerhin mit einer Kompromisslösung, die in anderen europäischen Staaten schon praktiziert wird. Hierbei wird eine „Zielrente“ auf Grundlage sorgfältiger kaufmännischer Grundsätze vereinbart. Diese Zielrente wird dem Vorsorge-Sparer aber nicht garantiert: entwickelt sich der Kapitalmarkt ungünstig, sind Kürzungen möglich. Bei einer Verbesserung der Kapitalmarkt-Situation werden die Renten nach einer bestimmten Formel wieder angehoben.

Das Zielrenten-System hatten auch die Peter Hanau und Marco Arteaga in einem Gutachten für das Bundesarbeitsministerium empfohlen. Im Gegensatz zu einer reinen Beitragsgarantie sind hier zusätzliche Sicherungsmaßnahmen erforderlich, etwa die Einrichtung einer Protektor-Gesellschaft, wenn eine Pensionskasse oder ein anderer bAV-Anbieter in die Insolvenz schlittert.

Schwächung der bAV durch Wegfall der Garantien?

Doch das Problem bleibt: auch im Zielrenten-System müssen die Beschäftigten mit teils drastischen Kürzungen ihrer Renten rechnen, wenn sich der Markt nicht positiv entwickelt. Das könnte die Betriebsrente für Arbeitnehmer unattraktiver machen und so die dritte Säule der Altersvorsorge schwächen. Die DIA-Umfrage zeigt: Die Arbeitnehmer haben schlicht wenig Motivation, in eine Altersvorsorge zu investieren, bei der die Rentenhöhe wenig verlässlich ist.

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Diese Gefahr droht auch bei der jetzt von der Bundesregierung diskutierten Abschaffung der Arbeitgeber-Garantien. Setzt sich Andrea Nahles durch, könnten die Firmen nur noch verpflichtet sein, verlässlich alle Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge abzuführen. Darüber hinaus entfallen alle anderen Verpflichtungen für die Unternehmen: sie müssen auch die Höhe der Rente nicht garantieren. Wer springt ein, wenn ein bAV-Anbieter Probleme bekommt und die Ansprüche der Betriebsrentner nicht mehr erfüllen kann? Wolfgang Schäubles Bedingung für eine Rentenreform: der Staat übernimmt keine Haftung.

DIA

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