Ein Gastkommentar von Andreas J. Zehnder

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Warum es keine Alternative zur privaten Vorsorge gibt, zeigt ein Blick auf die demografische Entwicklung. „Wenn wir bis 2035 das Verhältnis von Menschen über 65 zu den Menschen zwischen 14 und 65 auf dem heutigen Niveau halten wollten, bräuchten wir rechnerisch 32 Millionen zusätzliche Migranten.“ So eine Aussage des Ifo-Instituts vom Oktober 2015. Können wir uns das vorstellen? Vermutlich eher nicht. Dann aber bleibt das richtig, was vor 15 Jahren zur Einführung einer staatlich geförderten privaten „Geldrente“ und 2008 im Zuge einer Gleichstellung zur „Eigenheimrente“ führte: der notwendige Ausgleich des sinkenden gesetzlichen Rentenniveaus.

Andreas J. Zehnder, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Privaten Bausparkassen

Welche Form der privaten Vorsorge gewählt wird, sollte dem Einzelnen überlassen bleiben. Die individuellen Präferenzen müssen deshalb auch das A und O jeder Vorsorgeberatung sein. Es wird immer Menschen geben, die sich – oft ergänzend zu einer betrieblichen Altersvorsorge – beides leisten können: eine private Geldrente und die Investition in eigene vier Wände. Spätestens dann, wenn das Einkommen nur für eine Form der privaten Altersvorsorge reicht, kommt den individuellen Präferenzen aber die entscheidende Bedeutung zu.

Mietfreies Wohnen als „steinerne Zusatzrente“

Auf der Wunschliste der Menschen steht Wohneigentum nach wie vor weit oben. 45 Prozent der Deutschen sparen laut TNS Infratest auf dieses Ziel hin. In der Gruppe der 21- bis 29-Jährigen sind es nach Zahlen des Marktforschungsinstituts Youngcom immerhin 35 Prozent. Auch wissen wir, wiederum durch TNS Infratest, dass 57 Prozent der Mieter lieber in eigenen vier Wänden wohnen würden.

Ein wesentlicher Grund liegt im mietfreien Wohnen als „steinerne“ Zusatzrente. Nach einer Sonderauswertung des Statistischen Bundesamts für den Verband der Privaten Bausparkassen sparen Rentnerhaushalte mit Wohneigentum im Schnitt 36 Prozent bzw. 599 Euro im Monat ihrer gesetzlichen Rente von 1.678 Euro. Mietfreies Wohnen im Alter ist dabei umso wichtiger, je geringer das Einkommen und damit die staatliche Geldrente ist.

Von daher überrascht es nicht, dass die erst im November 2008 an den Start gegangene Eigenheimrente sich nach wie vor großer Beliebtheit erfreut. Der Bestand an Eigenheimrenten-Verträgen hat sich nach Zahlen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales binnen sieben Jahre auf knapp 1,6 Millionen erhöht. Zuletzt, 2015, betrug der Zuwachs 187.000 Verträge.

Förderung als „Tilgungsturbo“

Die hohe Akzeptanz der Eigenheimrente erklärt sich durch dessen spezifische Vorteile. Die Förderung wirkt in der Darlehensphase wie ein „Tilgungsturbo“. Der wirtschaftliche Vorteil eines geförderten gegenüber einem nichtgeförderten Darlehen kann dabei laut Finanztest – über den gesamten Finanzierungszeitraum hinweg – bis zu 50.000 Euro betragen.

Seit 2014 können Riester-Darlehen auch zur Umschuldung bestehender Immobiliendarlehen genutzt werden. Darüber hinaus darf man das angesparte Guthaben jederzeit zur Entschuldung von Haus oder Wohnung einsetzen. Beides gilt unabhängig vom Anschaffungsbedarf der Immobilie – also auch für Erwerbsvorgänge vor 2008. Auch hier gilt: Mit einer geförderten Umschuldung ist man deutlich früher schuldenfrei. Bei Ablösung einer Restschuld von 110.000 Euro nach einem auf 10 Jahre befristeten Annuitätendarlehen, die über 22 Jahre läuft, können das beispielsweise 6 Jahre sein.

Plus trotz nachgelagerter Besteuerung

Auch bei Berücksichtigung der nachgelagerten Besteuerung verbleibt unter dem Strich – so wiederum Finanztest – im Normalfall ein „dickes Plus“. Für ein kinderloses Arbeitnehmer-Ehepaar, beide 35, Bruttojahreseinkommen 70.000 Euro und einer Kreditsumme von 200.000 Euro, kam Finanztest auf einen Vorteil nach Steuern von 27.400 Euro. Bei einem Arbeitnehmer-Ehepaar mit zwei Kindern, 2006 und 2008 geboren, Bruttojahreseinkommen 60.000 Euro und einer Kreditsumme von 150.000 Euro, betrug der Vorteil immerhin noch 18.800 Euro. Und im oben genannten Beispiel der Umschuldung summierte sich der Vorteil unter dem „Steuer-Strich“ auf knapp 24.000 Euro.

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Hinzu kommt, dass – ebenfalls seit 2014 – die Förderung auch für einen altersbzw. behindertengerechten Umbau in Anspruch genommen werden kann. Findet dieser innerhalb von drei Jahren nach Erwerb der Immobilie statt, gilt hierfür eine Mindestinvestitionssumme von 6.000 Euro. Danach gilt eine Mindestinvestitionssumme von 20.000 Euro.

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