Aus den Angaben des Statistischen Bundesamtes über vorläufige Ergebnisse wird weiterhin ersichtlich, dass der Verlust sich aus der Differenz zwischen den quotenberechtigten Forderungen der Gläubiger im Wert von 13,1 Milliarden Euro und dem Betrag von 350 Millionen Euro, der schließlich zur Verteilung an jene Gläubiger noch zur Verfügung steht, ergibt. Im Ergebnis lässt sich eine Deckungsquote von 2,7 Prozent feststellen.

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Was die Insolvenzverfahren von Unternehmen angeht, die im Zeitraum von 2009 bis Ende 2013 geführt wurden, lässt sich eine Quote von 3,9 Prozent ausmachen, wohingegen diese Quote bei Verbraucherinsolvenzverfahren bei nur 1,9 Prozent lag. Bei Unternehmerinsolvenzen erlebten die Gläubiger Verluste von etwa 6,2 Milliarden Euro und bei Verbraucherinsolvenzen von etwa 3,5 Milliarden Euro. Was sonst noch an Insolvenzverfahren verhandelt wurde, hinterließ Verluste von circa 3,1 Milliarden Euro bei den Gläubigern.

Mehrheit der Insolvenzverfahren bearbeitet

Seit 2009 wurden insgesamt 145.970 Insolvenzverfahren in Deutschland (ohne Bremen) eröffnet. Von den begonnenen Verfahren wurden bis zum Jahresende 2013 genau 125.522 Verfahren abgeschlossen, das sind 86,0 Prozent. Bei den 24.139 eröffneten Insolvenzverfahren von Unternehmen konnten 13.600 Verfahren bis Ende 2013 abschließend verhandelt werden, das sind 56,3 Prozent. Feststellbar ist, dass die Dauer der Verfahren bei Verbraucherinsolvenzen wesentlich geringer ausfällt. Hier wurden 91.010 der 97.308 eröffneten Verfahren bis zum Ablauf des Jahres 2013 abgeschlossen, das sind 93,5 Prozent.

Die Fortführung des Betriebs während eines Insolvenzantragsverfahrens oder im Anschluss an die Insolvenzeröffnung geschah bei 1.058 Unternehmen, also bei 7,8 Prozent der 2009 eröffneten und bis Ende 2013 beendeten Unternehmensinsolvenzen. Zu einer Sanierung kam es bei 628 Insolvenzverfahren, also bei 4,6 Prozent der Fälle, was 36.349 Arbeitsplätze rettete. Erkennbar ist, dass Sanierungserfolge und Betriebsfortführungen während des Insolvenzverfahrens häufiger in Fällen mit hohen Forderungssummen möglich wurden.

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Sanierung erfolgreich erst ab 5 Millionen Fördersumme

So konnten zum Beispiel in Verfahren mit Forderungen ab 5 Millionen Euro bei 38,3 Prozent der Unternehmen Sanierungen erfolgen. Was eher geringen Sanierungserfolg brachte, waren die Verfahren mit niedrigen Forderungen: hier erlebten gerade einmal 1,2 Prozent der Unternehmen mit Forderungen unter 50.000 Euro eine Sanierung.

Destatis

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