Herr Dr. Hartmut Nickel-Waninger, der verschärfte Verhaltenskodex wurde vor einer Weile initiiert. Warum war die Einführung des GDV-Kodex bzw. die Verschärfung der Regeln notwendig?

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Hier kann ich nur den Kodex zitieren: Versicherungsschutz ist in hohem Maße erklärungsbedürftig und von einem besonderen Vertrauensverhältnis geprägt. Die Versicherungsunternehmen übernehmen damit eine große Verantwortung gegenüber ihren Kunden und der Gesellschaft. Der Versicherungsvertrieb ist das Bindeglied zwischen Versicherungsunternehmen und Kunden. Wichtige Voraussetzung für die Kundenzufriedenheit ist neben einem hohen Produktstandard eine hohe Qualität der Beratung und des Versicherungsvertriebs. Es liegt im Interesse der Versicherungsunternehmen und des Versicherungsvertriebs, für Ihre Kunden die Qualität der Produkte und des Vertriebs sicherzustellen.

Um dies verlässlich und auch allgemein verbindlich dem Kunden gegenüber zu dokumentieren treten die Gesellschaften dem Kodex bei und verpflichten sich damit auch, die Anwendung durch ein unabhängiges Wirtschaftsprüfung Unternehmen testieren zu lassen.

Wie sind die Erfahrungen mit dem GDV-Kodex? Hat sich die Wahrnehmung auf Kundenebene dadurch verändert?

Eins zu eins ist dies nicht ablesbar. Lediglich anhand der Beschwerden beim Unternehmen selber, bei der Bafin oder beim Ombudsmann kann man Rückschlüsse auf die Beratungsqualität ziehen und erkennen, ob sich auf längere Sicht Verbesserungen ergeben. Anzumerken ist aber auch, dass die Beschwerdequote im Verhältnis zu den bestehenden Verträgen oder abgewickelten Vertrags- und Leistungsfällen immer schon recht niedrig war. Die Branche drängt viel mehr ein Imageproblem, das auch durch medial aufbereitete, schlecht gelaufene Einzelfälle geprägt ist.

„Man muss unserer Branche die Zeit und damit auch die Chance geben, sich zu ändern.“

Eines sollte man nicht vergessen: Es ist ein Verhaltenskodex. Er richtet sich an Menschen und nicht an Maschinen, die man einfach umprogrammieren kann. Man muss unserer Branche die Zeit und damit auch die Chance geben, sich zu ändern. Wir wollen dies jedenfalls!

Aus der Maklerschaft kommt die Kritik, dass der GDV-Kodex teilweise nicht für sie anwendbar ist. Stimmen Sie dem zu? Wie stehen Sie zum vom GDV definierten Verhaltenskodex?

Die Kritik dreht sich vornehmlich um die doch sehr vermittlerlastige Formulierung des Kodex. Beispielsweise muss der Makler den Gesellschaften keinen Nachweis zur Qualifizierung und Beratung erbringen, denn dies müssen nicht die Gesellschaften, sondern der Makler dem Kunden gegenüber sicherstellen. Deswegen haben einzelne Maklerverbände und Maklerverbünde eigene Kodizies entwickelt, die wir bisher in jedem Fall respektiert haben.

Als Gothaer sind wir der Initiative als eines der ersten Unternehmen beigetreten und dokumentieren damit auch, dass wir dahinter stehen und diese ernst nehmen. So nehmen wir die Aufträge des Maklers ernst und bieten neben notwendigen Produktschulungen Veranstaltungen, die die Neutralität des Maklers wahren und ihm Informationen außerhalb von Produkten zur Verfügung stellen. Beispiele sind Veranstaltungen zu Nachfolgeregelungen, Patientenverfügungen, Pflege oder betriebswirtschaftlichen Fragestellungen.

Erkennen Sie weitere bzw. andere Kodizies an?

Wir erkennen auch andere Kodizes an, die sich an den Inhalten und Werten des GDV-Verhaltenskodex orientieren. Dabei kann es sich sowohl um Kodizes von Verbänden als auch von Kodizes von Vermittlern handeln.

Kennen Sie den Kodex des Versicherungsboten „Ehrbarer Versicherungsmakler und Ehrbarer Finanzanlagenvermittler“?

Die Gothaer erkennt auch die Initiative des Versicherungsboten mit seinem Kodex des Ehrbaren Versicherungsmaklers an.

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Die Fragen stellte Jenny Müller

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