Die Betriebsrenten in Europa leiden an Finanzierungslöchern. Das zeigt ein Stresstest der Europäischen Versicherungsaufsicht auf. Dies gilt insbesondere für Szenarien mit einer negativen Entwicklung der Kapitalmärkte und einer steigenden Lebenserwartung der Leistungsbezieher. So könnte zwischen den Vermögenswerten und den Verpflichtungen betrieblicher Pensionskassen im schlimmsten Fall ein Loch von 773 Milliarden Euro klaffen.

Anzeige

Eiopa: Betriebsrente kapituliert beim Absturz der Zinsen und Vermögenswerte

Im Rahmen des Stresstests hatte die Behörde für 17 Länder extreme Szenarien simuliert. Darunter waren unter anderem Abstürze von Zinsen und Vermögenswerten und ein gleichzeitiger Inflationsanstieg. Laut der Einschätzung der Eiopa fehlen auch schon bei den aktuellen Zinsen und Vermögenswerten 428 Milliarden Euro.

Einhergehend damit könnten enorme Probleme für Arbeitgeber entstehen. "Es ist davon auszugehen, dass es in diesen Fällen zusätzlicher Zahlungen der Arbeitgeber bedürfte, um die Leistungen zu erbringen, die sie oder die EbAV den Versorgungsberechtigten versprochen haben.", heißt es in einer Meldung der BaFin.

Lücken lassen sich schließen

Eiopa-Chef Gabriel Bernardino fand es aber übertrieben, wegen der Ergebnisse, die tatsächlich ein bisschen Eindruck machen, durchzudrehen. Schließlich könnten die betroffenen Unternehmen die Lücken aus eigenen Mitteln auffüllen oder die Regeln für die Rentenzusagen ändern. Ferner sei zu beachten, dass die Verpflichtungen sehr langfristiger Natur sind und auch, dass der Aufbau der Systeme in den einzelnen Staaten sehr unterschiedlich sei.

Innerhalb der einzelnen Systeme lässt sich aber doch ausmachen, wer im Ernstfall mehr und wer weniger gut da steht. So sind allen voran Betriebsrenten-Systeme instabil, bei denen Mitarbeiter vom Arbeitgeber feste Zusagen über die tatsächliche Höhe der Betriebsrenten erhalten.

Festgeschriebene Beiträge für die Altersversorgung problematisch

Während in Deutschland bei Pensionsfonds die Option einer zusätzlichen Zahlungen von Arbeitgebern in der Regel von vornherein in den Pensionsplänen vorgesehen ist, greift bei Pensionskassen meist die im Betriebsrentengesetz verankerte Subsidiärhaftung des Arbeitgebers. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber im Bedarfsfall für die zugesagten Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu zusätzlichen Zahlungen an die Versorgungsberechtigten verpflichtet wäre.

„Es ist davon auszugehen, dass die Anpassungsmaßnahmen der Unternehmen – gegebenenfalls verbunden mit zusätzlichen Zahlungen der Arbeitgeber – in aller Regel sicherstellen werden, dass die den Versorgungsberechtigten versprochenen Leistungen erfüllt werden können“, resümierte Dr. Frank Grund, Exekutivdirektor der Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht.

Einige Unternehmen hatten zuletzt versucht, sich von Zusagen zu lösen und stattdessen nur noch ihre Beiträge für die Altersversorgung festzuschreiben. In diesem Falle ginge das Problem zu Lasten der Arbeitnehmer. Dies ist unter anderem ein Kernthema im aktuellen Tarifkonflikt zwischen der Lufthansa und ihren Piloten.



Anzeige