Nach der Einführung des Lebensversicherungs-Reformgesetzes (LVRG) hatte der Gesetzgeber den Ausweis der Effektivkosten vorgeschrieben, es allerdings versäumt dafür einheitliche Vorgaben zu liefern. Resultierend daraus konnte jedes Unternehmen die Berechnung der Effektivkosten nach einer eigenen Methode durchführen.

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Bis Ende März soll nun eine einheitliche Berechnungsmethodik für die Effektivkosten stehen. Das erklärte Dr. Melissa Cigdem Ruby, Geschäftsführerin der Produktinformationsstelle Altersvorsorge gemeinnützige GmbH (PIA gGmbH) gegenüber des Deutschen Institut für Altersvorsorge (DIA).

Die Informationsstelle versprach zudem allen Unternehmen, die ihre Anträge bis Ende 2015 eingereicht hatten, bis Ende Juli 2016 die Einstufung in eine der fünf Chancen-Risiko-Klassen sicher zu stellen.

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Deutschen Institut für Altersvorsorge (DIA)

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