Die in Schömberg ansässige AFIS Aktivefinanzsysteme GmbH hatte Gelder von Anlegern auf der Grundlage individueller „Zeichnungsscheine für eine Inhaberschuldverschreibung“ entgegen genommen, in denen sie sich zur unbedingten Rückzahlung der angenommenen Gelder an die Anleger verpflichtete.

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Zu einer Ausgabe der Inhaberschuldverschreibungen an die Anleger kam es allerdings nur in Ausnahmefällen. Da die Inhaberschuldverschreibungen kein Teil einer erlaubnisfreien Gesamtemission waren und Gelder auf der Grundlage des „Zeichnungsscheins für eine Inhaberschuldverschreibung“ angenommen worden, ist dies als Einlagengeschäft zu werten. Dafür fehlte dem Unternehmen jedoch die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Nun reagierte die Finanzaufsicht und ordnete die Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts an. Die AFIS Aktivefinanzsysteme GmbH ist damit verpflichtet, die Gelder unverzüglich und vollständig an die Anleger zurückzuzahlen. Das teilte die BaFin auf ihrer Webseite mit.

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

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