Aus der Unions-Fraktion von CDU und CSU heißt es den Angaben zufolge, die Bausparkassen hätten sich in der Finanzkrise als „Lichtblicke im Bankenwesen“ erwiesen, seien aber in der anhaltenden Niedrigzinsphase unter Druck geraten. Zum Hintergrund: Auch die meist genossenschaftlich organisierten Kassen haben Zinsgarantien in ihren Büchern, die sie in der anhaltenden Niedrigzinsphase nicht erwirtschaften können. Ja nach Bilanzstruktur können diese hohen Garantien für „unechte“ Bausparverträge, weil vormals als reines Renditesparen verkauft, einzelne Bausparkassen wirtschaftlich gefährden.

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Bausparkassen bekommen lockerere Zügel

Daher, so der Gesetzestenor, sollte den Kassen Möglichkeiten gegeben werde, das Geld ihrer Bauspargenossen, besser anzulegen, etwa in Aktien. Außerdem sollen die Institute höhere Darlehen auf Immobilien ausgeben dürfen. Der Versicherungsbote berichtete, dass die Kassen lockerere Zügel bekommen. Die bisherige gültige Beleihungsgrenze für finanzierte Bauobjekte entfällt. Die SPD sah in den erweiterten Anlagemöglichkeiten der Bausparkassen keine unzumutbaren Risiken, verlangte trotzdem jedoch eine Überprüfung im Jahr 2018, heißt es in der Veröffentlichung des Deutschen Bundestags.

Für die Linksfraktion seien „die Risiken durch die Ausweitung der Geschäftsfelder unkalkulierbar“, heißt es weiter. Kreditnehmer von Sofortdarlehen seien bei einem Zusammenbruch einer Bausparkasse nur unzureichend geschützt. Außerdem werde es weiterhin zu Kündigungen älterer Bausparverträge mit höheren Zinsen durch die Kassen kommen, die sich das Zusetzen teuren Geldes für alte, hohe Zinsgarantien nicht mehr leisten können, erwartet die Linksfraktion. Für Bündnis 90/Die Grünen reagiere der Gesetzentwurf nicht auf Fehlentwicklungen im Bausparkassenwesen.

Lebensversicherer dürfen auch keine Garantien wegkündigen

Das Geschäftsmodell der Bausparkassen stehe schon lange unter Druck, weil die Zinsen schon seit vielen Jahren sinken würden. Hinter der Fassade der Bausparkassen finden schon lange was Anderes statt, werden die Grünen im Parlament zitiert. Was dort stattfindet, in den Hinterzimmern der Bausparkassen, berichtet der Bundestag nicht. Für die Grünen sei aber klar: Die Koalition verschiebe die Probleme nur. Wenn das neue Gesetz kommt, dann dürfen die Bausparkassen auch das Pfandbriefgeschäft am Kapitalmarkt betreiben, also Anlagegeschäfte außerhalb wohnwirtschaftlichen Gegenstands.

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Durch Pfandbriefgeschäfte erhielten die Kassen demnächst kostengünstige Refinanzierungen für Baudarlehen an ihre Mitglieder. Unterm Strich erwarten die Gesetzesbefürworter aus der Regierungsecke „positive Auswirkungen auf die Ertragslage“ der Institute. Das neue Bauspargesetz wird nun aller politischen Voraussicht bald im Bundestag beschlossen werden. Einen Wunsch hat der Gesetzgeber den Bausparkassen nicht erfüllt: Sie dürfen grundsätzlich keine alten und relativ hoch verzinsten Sparverträge kündigen. Über Einzelfälle oder die Politiken bestimmter Kassen wird der Versicherungsbote weiter berichten. PS. Lebensversicherer dürfen auch keine Garantien kündigen.

Bundestag

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