Der Wechsel der Kfz-Versicherung ist in Deutschland ein beliebter Volkssport. Jedes Jahr kämpfen die Versicherungsunternehmen um neue Kunden. Wichtigstes Kampfmittel ist die Versicherungsprämie und so mancher Versicherer setzt den Jahresbeitrag bei seinen neuen Kfz-Versicherungsprodukten gerne mal zu niedrig an. Zu niedrig heisst, ist im Folgejahr die Schadenquote höher als erwartet, muss der Beitrag angepasst werden. Diese Beitragsanpassung müssen die Gesellschaften vor Ende des Vertragsjahres ihren Kunden mitteilen und so gibt es auch immer wieder die Empfehlung an die Kunden, den eigenen Kfz-Vertrag zu prüfen und mit neuen Angeboten zu vergleichen.

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Kfz-Versicherung: Nicht nur der Preis zählt

Der Wechsel einer Kfz-Versicherung wird gerne als risikolos dargestellt, sollte aber dennoch gut überlegt sein. Wichtig ist, beim Wechsel nicht nur auf den Preis der Versicherung zu achten. Oft ändern die Gesellschaften auch die Leistungen und gerne tauchen auch völlig neue Punkte in den Versicherungsbedingungen auf. Beliebte Punkte sind zum Beispiel die Formulierungen zu den Tieren, die als Unfallursache anerkannt werden. Einige Versicherer zahlen nur bei sogenanntem Haarwild. Ein anderer Punkt ist die Werkstattbindung, die bei der Regulierung eines Schadens nicht die beste Wahl sein muss.

Risiko Schadenregulierung

Neben Preis und Leistungsvergleich gibt es aber noch andere Fallen. Ist zum Beispiel ein Leasingwagen versichert, dann schauen sich die Autohändler diese Wagen am Ende der Leasingzeit genau an. Beliebter Sport ist der Wechsel der Frontscheibe wegen Steinschlag auf Kosten der Kfz-Teilkasko. Dieser Schaden wird von den Versicherungsgesellschaften in der Regel meist anstandslos beglichen. Spannender wird es beim Thema Hagelschaden. Viele Kfz-Besitzer wissen oft gar nicht, dass ihr eigenes Auto einen Hagelschaden hat. Die Einschläge auf der Karosserie können oft so klein sein, dass man sie nur mit technischen Tricks sehen kann. Die Händler achten auf solche Details, denn das Beseitigen solcher Schäden kann schnell mehrere tausend Euro kosten. An für sich ist das auch kein Problem, denn auch dieser Schaden ist durch die Kfz-Teilkasko abgedeckt. Nur prüfen hier die Gesellschaften genauer, und wollen zum Beispiel das Datum des Eintritts des Schadens wissen. Hat der Auto-Besitzer den Schaden aber nie festgestellt, dann kennt er in der Regel auch nicht das Datum und hier beginnt das Problem. Wer in seiner Leasingzeit den Versicherer gewechselt hat, begibt sich mit der Aussage das Datum des Schadens nicht zu kennen auf ein schwieriges Terrain. In diesem Fall kann der Kfz-Versicherer das Begleichung des Schaden ablehnen und das auf gutem Grund. Wurde der Vertrag während der Leasingzeit gewechselt, könnte er auch außerhalb der Vertragszeit eingetreten sein und müsste dann von der anderen Gesellschaft getragen werden.

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Vor dem Wechsel auf Schäden am Auto achten

Wer seine Versicherung wechselt, sollte deshalb nicht nur Preis und Leistung betrachten, er sollte auch schauen, ob sein Auto mögliche Schäden aufweist, die noch nicht reguliert wurden. Die Versicherer sind zwar auch nach Kündigung verpflichtet, für den Schaden zu leisten, aber auch nur dann, wenn das Datum des Schadens ohne Zweifel in den Zeitraum des Vertrages fällt.

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