2,5 Milliarden Euro Strafe blieben der UBS erspart, weil sie bei den Libor-Ermittlungen der EU-Kommission als Kronzeuge auftrat. Ist er ein Bauernopfer? Tom Hayes, ehemaliger Derivate-Händler der UBS wurde jetzt von einem Londoner Gericht zu 14 Jahren Haft verurteilt. Hayes soll im Skandal um Manipulationen der London Interbank Offered Rate (kurz Libor) einer der „Hauptdrahtzieher“ gewesen sein. Als solchen bezeichnet ihn das „Handelsblatt“ (HB) in einer Meldung an diesem Montag. Das Gericht habe Hayes „in allen acht Anklagepunkten der Verschwörung zum Betrug für schuldig“ erklärt, schreibt das HB in seiner Online-Ausgabe am Montag.

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Der erste oder gar einzige Verurteilte?

Der Libor ist ein bankinterner Zinssatz, zu dem sich die Institute gegenseitig Geld leihen. Zugleich ist der Libor aber auch ein Preis-Indikator für weltweite Kreditgeschäfte, der in den Jahren etwa um 2006 bis 2010 von mehreren internationalen Banken manipuliert worden sein soll, darunter durch die UBS, aber auch von der Deutschen Bank (und weitere Großbanken). Tom Hayes ist bisher der einzige bekannte Verurteilte, der wegen Libor-Manipulationen erhebliche persönliche Konsequenzen tragen und in Haft gehen muss.

Eine Strafe und ein Straferlass – plus ein Bauernopfer?

Um aus der Bredouille von drohenden Strafmaßnahmen wegen mutmaßlicher, zugegebener oder durch Geldzahlungen erledigter Vorwürfe wegen Libor-Schachereien heraus zu kommen, mussten die schwer belasteten Großbanken an mehreren Fronten kämpfen. Im Wesentlichen hießen die Gegner USA und Großbritannien, die oft im Konzert gegen die Banken antraten; und im Weiteren ermittelte die Europäische Kommission. Je nach Lage des Falles wirkte auch die Schweiz mit ihrer Finanzaufsicht Finma an den Ermittlungen gegen die Banken mit.

Zum Beispiel habe die schweizerische Aufsicht Finma nicht nur die Emails einiger weniger Personen zur Libor-Manipulation geprüft, mehr: „In mehr als 1100 E-Mails forderten Händler die für die Libor-Eingaben verantwortlichen UBS-Mitarbeiter zur Nennung höherer oder tieferer Werte auf“; schrieb das HB in einem Bericht zur Sache bereits vor gut zweieinhalb Jahren unter Berufung auf Finma-Veröffentlichungen. Zur Beilegung des Libor-Skandals hat die UBS dem Bericht zufolge Ende 2012 umgerechnet 1,16 Milliarden Euro Strafe als „Bestandteil einer Einigung“ mit amerikanischen, britischen und schweizerischen Behörden bezahlt.

Petzen spart Milliarden

Im April 2013 ersparte sich die UBS wegen Libor und Folgen weitere Strafzahlungen, weil sie als Kronzeugin der EU-Kommission auftrat und an der Aufarbeitung des Skandals mitwirkte – und wohl andere Banken verpetzte, um es einmal deutlicher auszudrücken. So jedenfalls schilderte es vor gut zwei Jahren die schweizerische „Neue Zürcher Zeitung“. Deren Bericht nach profitierte die UBS durch ihre Kronzeugen-Funktion von einem Straferlass in Höhe von etwa 2,5 Milliarden Euro. Addiert summieren sich gezahlte 1,16 Milliarden und ersparte 2,5 Milliarden Euro auf ein, nennen wir es Gesamtinteresse der UBS von mehr als 3,6 Milliarden Euro.

1.100 E-Mails – ein Verurteilter

Aktuell wurde wurde nun mit Tom Hayes einer der Ex-Händler der UBS zu 14 Jahren Haft verurteilt, obwohl die schweizerische Finma von mehr als 1.100 E-Mails im Zusammenhang mit Libor-Manipulationen berichtet. Ist bei den Libor-Manipulationen wirklich nur von einem „unakzeptablen Verhalten bestimmter Mitarbeiter“ zu reden, wie es UBS-Chef im Dezember 2012 laut HB gesagt haben soll? Welche Rolle spielte die UBS, als sie der EU-Kommission als Kronzeuge gedient hat? Flossen belastende Informationen an die britischen Ankläger Hayes’?

Und bei der Deutschen Bank?

Ohne Antworten auf diese Fragen ist die Bauernopfer-Theorie zu Lasten von Tom Hayes nicht von der Hand zu weisen; auch wenn er nun wegen offenbar persönlicher Straftaten von dem Londoner Gericht verurteilt wurde. Aber als Alleinschuldiger?! Man wird Antworten zu Hayes wohl kaum von der UBS oder gar von der EU-Kommission bekommen. Und wie steht es um persönliche Haftungen im Hause der Deutschen Bank, die durch ein BaFin-Papier als schwer belastet gilt? Dabei geht es auch um natürliche Personen der Bank.

Libor-Skandal: 37 Seiten Vorwürfe der BaFin

Nach einem Bericht des Wall Street Journals (WSJ) belastet die deutsche Finanzaufsicht BaFin Verantwortliche der Deutschen Bank; ebenfalls im Zusammenhang mit Manipulationen von Libor und Euribor (der Eurobanken-Zinsrate). Dies geht aus einem 37 Seiten starken Papier der BaFin vom 13. Mai hervor, welches vom WSJ (hier auf englisch) veröffentlicht wurde. Hier geht es zu dem Pressebericht (englisch) des WSJ vom 16. Juli 2015 (aktualisiert).

In dem Schreiben der BaFin an die Deutsche Bank geht es nicht direkt um Geld. „Die Deutsche“, wie sie weltweit fast ehrfürchtig genannt wird, hatte erst im April dieses Jahres zur Beilegung des Libor-Skandals 2,5 Milliarden US-Dollar (knapp 2,3 Milliarden Euro) an britische und US-amerikanische Behörden bezahlt. Die Strafe sei so hoch, „weil die Bank versucht habe, die Behörde bei der Aufarbeitung des Falles zu täuschen“, berichtete Spiegel Online am 23. April. Außerdem hat „Die Deutsche“ im Dezember unter anderem laut „Neue Zürcher Zeitung“ an die EU-Kommission 725 Millionen Euro zur Abgeltung des Libor-Manipulationsvorwurfs bezahlt. Ein EU-Geldrekord in Sachen Libor-Skandal-Erledigung.

Es geht um persönliches Verhalten

In dem vom WSJ veröffentlichten Schreiben geht es um Personen und die Organisation der Bank: Belastet seien im wesentlichen Stefan Krause und Stephan Leithner, beide Vorstände der Deutschen Bank, sowie der Leiter der Vermögensverwaltung, Michele Faissola. Zuvor waren vor allem der zwischenzeitlich zurückgetretene Co-Chef der Bank, Anshu Jain, und Alan Cloete, vormals Devisen- und Geldhandels-Chef, im Visier der deutschen Aufsicht.

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„System organisierter Unverantwortlichkeit“

Ähnlich wie bei der UBS-Bank wurde bisher keine Führungskraft der deutschen Bank zur Verantwortung gezogen. Immerhin gab es bisher auch kein straffälliges, also verurteiltes Bauernopfer(?) wie mutmaßlich im Fall der UBS mit Tom Hayes. Allerdings sprach ein Arbeitsgericht im Falle von vier Händlern, die gegen die Deutsche Bank klagten, nach Angaben des EU-Korruptionsbekämpfers Wolfgang Hetzer von einem „System organisierter Unverantwortlichkeit“ (Versicherungsbote vom 1. Mai 2015). Weiter schreibt Hetzer, die Akten ließen die „Einzeltäter“-These der Bank-Führung hinsichtlich Libor-Manipulationen „als bloße Schutzbehauptung erscheinen“ (Original-Quelle hier).

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