Deutschland bleibt eine Fahrradklau-Hochburg, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) am Montag in einer Pressemeldung berichtet. Insgesamt 340.000 Fahrraddiebstähle wurden im Vorjahr laut Polizei zur Anzeige gebracht, sieben Prozent mehr als 2013. Das bedeutet: Alle 90 Sekunden wird hierzulande irgendwo ein Bike entwendet. Angst vor dem Erwischtwerden müssen die Diebe hingegen kaum haben. Nur 10 Prozent der Fahrraddiebstähle werden von der Polizei aufgeklärt (siehe Grafik)!

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Im Schnitt 490 Euro pro geklautem Rad

Die Hausratversicherer erbrachten für insgesamt 210.000 entwendete Fahrräder eine Leistung. Dabei mussten sie pro geklautem Rad im Schnitt 490 Euro ersetzen. Über die Hausratversicherung ist der Einbruchdiebstahl gedeckt, wenn die Bikes aus verschlossenen Abstellräumen, Kellern oder Wohnungen entwendet werden. Damit es auch auf offener Straße versichert ist, wo es zumeist geklaut wird, muss der Versicherungsnehmer in der Regel ein Aufpreis zahlen oder eine separate Fahrradversicherung abschließen.

Auf Sonderklauseln in den Vertragsbedingungen sollte allerdings geachtet werden. Manche Verträge beinhalten eine sogenannte Nachtzeitklausel. Sie besagt, dass beispielsweise nur in der Zeit von 6 bis 22 Uhr ein umfassender Versicherungsschutz besteht. Dann muss der Radbesitzer nachweisen, dass das Fahrrad tagsüber entwendet wurde. Doch immer mehr Versicherungen verzichten auf eine solche Klausel.

Die Ersatzleistung für Fahrräder ist auf einen bestimmten Höchstbetrag begrenzt. In der Hausratversicherung wird in der Regel für die Höchstsumme ein bestimmter Prozentsatz des gesamten versicherten Hausrates festgelegt. Ist der Hausrat beispielsweise mit 50.000 Euro versichert und der Fahrraddiebstahl mit einem Prozent davon, so entschädigt der Versicherer den Diebstahl je nach Wiederbeschaffungswert mit bis zu 500 Euro. Wer ein teures Luxusbike fährt und mehrere tausend Euro hierfür ausgegeben hat, muss dann nach einem Vertrag mit höherer Versicherungssumme Ausschau halten.

Versicherte müssen Sorgfaltspflichten erfüllen

Damit es die Langfinger nicht zu einfach haben, muss der Radbesitzer strenge Sorgfaltspflichten beachten, damit die Versicherung leistet. Als selbstverständlich betrachten es die Versicherer mittlerweile, dass das Rad zum Zeitpunkt des Diebstahls mit einem Schloss gesichert war. Auch schreiben die Versicherungsbedingungen oftmals vor, das Bike an einem fest verankerten Gegenstand wie etwa einem Laternenpfahl oder Fahrradständer zu befestigen.

Ebenfalls wichtig: Viele Versicherungen leisten nur dann, wenn das gestohlene Rad polizeilich registriert war. Aber keine Sorge: Eine Registrierung des Fahrrades ist in vielen Städten bei der Polizei kostenfrei möglich. Wird das Rad zum Diebesgut, kann es so leichter in eine Fahndungsdatei übernommen werden. Zudem sieht sich die Polizei mit dem Problem konfrontiert, dass viele Räder sichergestellt, aber nicht mehr an den rechtmäßigen Besitzer zurückgegeben werden können, weil die Adresse des Radeigners unbekannt ist. Hier schafft eine Fahrradcodierung Abhilfe, denn in verschlüsselter Form werden Wohnort, Adresse sowie die Initialen des Besitzers eingraviert.

Fahrradschloss ist nicht gleich Fahrradschloss

Einen hundertprozentigen Schutz vor Diebstahl gibt es nicht. Die Diebe, oft durchaus professionell in ihrem verderblichen Handwerk, können selbst schwierige Schlösser in kurzer Zeit knacken. Aber trotzdem sorgt ein gutes Fahrradschloss für mehr Sicherheit. Die Fausregel: Je robuster das Material des Schlosses, desto sicherer das Rad!

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Die größte Sicherheit bietet ein Rahmenschloss. Der Nachteil: damit lässt sich ein Rad nicht überall festmachen. Auch ein Bügelschloss leistet gute Dienste, in weniger als drei Minuten ist es kaum aufzubrechen. Nicht zu empfehlen sind hingegen Spiralkabel oder Zahlenschlösser. Ob ein Schloss sicher ist, können Radfahrer anhand der Sicherheitsstufe erkennen, die viele Hersteller ausweisen. Die Stufen 7-10 bieten guten Schutz, 1-3 hingegen sind für geübte Langfinger kaum ein Hindernis.

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