Auch will der BdV-Verband die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) unterstützen, die ihrerseits in schönstem Versicherungs-Deutsch einen „notwendigen Änderungsbedarf“ an der Zinszusatzreserve (ZZR) sieht. Tröstlich: Einen nicht notwendigen Änderungsbedarf an der ZZR sieht der Aktuarverband nicht. Wollte man die Lebensversicherer weniger foltern, so müssten zumindest die Zuführungen zur Zusatzreserve gestreckt werden. Der BdV „und andere Experten“, so die Versicherungskunden-Schützer, haben kürzlich Kritik am Reservepuffer der Lebensversicherung geäußert.

Anzeige

BdV und Akuare einig

Gemeint ist die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV). So verkündet auch der Aktuarverband, den BdV inhaltlich bestätigend, gegenüber der Presse, er habe „ein Überdenken angeregt“: Konkret geht es auch der DAV um die Zinszusatzreserve der Lebensversicherer. Inzwischen schlummern dort mehr als 20 Milliarden Euro Sicherungsmittel für die LV-Rentenkunden der Zukunft. Diese Sicherungsmittel aus der ZZR gelte es laut BdV heute und später gerecht zu verteilen, um eine relativ gleichmäßige, also sach- und termingerechte Ablaufleistung an die LV-Sparer auszuschütten. Das Wie und das Wann ist eine Definitionsfrage. „Rentenpapst“ Prof. Rürup würde sagen; dies ist eine Frage der Kohorten-Gerechtigkeit.

Im Sinne der Verbraucher handeln

„Durch die Zinszusatzreserve werden dem Überschusssystem Milliarden entzogen (…) und verhindern so eine rentable Altersvorsorge“, erklärt BdV-Vorstand Axel Kleinlein; seines Zeichen selbst Versicherungsmathematiker und fachkundig. Zwar forderten minimale Zinsen verstärkte Sicherheit zugunsten von LV-Garantien. Aber BdV „wie auch DAV sehen die deutschen Lebensversicherer (…) kurz- und mittelfristig (…) stabil. Wir unterstützen den Ansatz der Aktuarvereinigung, die Reserveregeln auch im Sinne der Verbraucher zu überprüfen“, zitiert der BdV seinen Chef Axel Kleinlein.

BdV: Solvency II-Vorschriften machen Lebensversicherer sicherer

Für die Zusatzreserve, meint der BdV, sollten die strengeren Regeln von Solvency II einbezogen werden, wenn der „passgenauer Reservebedarf für die Unternehmen“ festgelegt werde. Solvency II mindere den Sicherheitsbedarf. Auch wenn dies je einzelnem Lebensversicherer konkret zu messen ist. Dennoch müsse sich das Solvency-II-Regime konkret „in den Reservehöhen niederschlagen“, verdeutlicht Kleinlein. Er fürchtet überzogene Reserveanforderungen an die Unternehmen, „die Verbraucher aber leer ausgehen lassen“.

Anzeige

Keinem Verbraucher sei geholfen, „wenn das Unternehmen besonders gut gesichert ist, der Lebensversicherungsvertrag sich aber nicht rentiert“, stellt Kleinlein fest. Für ihn ist „die Rentabilität der Altersvorsorge ist in Gefahr, wenn zu viele Gelder den Kunden vorenthalten werden, um die Versicherungsunternehmen zu sichern.“

Anzeige