Als Dachfonds investierte die Allianz Flexi Immo dereinst in offene Immobilienfonds und andere Anlagen mit Immobilienbezug. Im Zuge der Finanzkrise 2008 gerieten derweil etliche offene Immobilienfonds in Schwierigkeiten und sehen sich heute mit ihrer Abwicklung konfrontiert. Auch die Allianz Flexi Immo ist nun unmittelbar von den Folgen der Krisen-Entwicklung betroffen. Bereits im April 2012 reagierte man und der Dachfonds setzte die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen aus und blieb seitdem geschlossen. Dabei wird es auch bleiben, denn der Allianz Flexi Immo wird nunmehr abgewickelt.

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Chancen auf Schadensersatz durchaus vorhanden

Für die Anleger sind jetzt Ausschüttungen zu erwarten, sofern die Zielfonds Immobilien aus ihrem Bestand verkaufen. „Dabei können den Anlegern aber auch finanzielle Verluste entstehen. Auch ein Verkauf der Anteile über die Börse ist in der Regel nicht lukrativ. Als Alternative bleibt den Anlegern aber die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Doch seien die Chancen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen, durchaus vorhanden, so der Rechtsanwalt.

Dies ist umso mehr der Fall, seit der Bundesgerichtshof ein verbraucherfreundliches Urteil zur Aufklärungspflicht der Banken über das Schließungsrisiko offener Immobilienfonds gefällt hat (Versicherungsbote berichtete). Cäsar-Preller: „Die Anleger müssen im Beratungsgespräch über die Funktionsweise und die Risiken ihrer Kapitalanlage umfassend aufgeklärt werden. Zu diesen Risiken zählt auch die Aussetzung der Anteilsrücknahme.“ Denn der Bundesgerichtshof entschied im April des vergangenen Jahres, dass die vermittelnden Banken über ein solches Risiko der Schließung bei offenen Immobilienfonds stets ungefragt aufzuklären hätten.

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Schließungsrisiko für alle Anleger

Als Begründung brachten die Karlsruher Richter an, dass die Anleger während der Schließungsphase über ihr Geld nicht frei verfügen könnten und damit einem Liquiditätsrisiko ausgesetzt seien. Zudem sei der Handel der Anteile an der Börse mitnichten ein gleichwertiger Ersatz für die Rückgabe. „Das haben die Anleger des Allianz Flexi Immo in den vergangenen drei Jahren schon selbst zu spüren bekommen. Auch wenn es sich hier um einen Dachfonds und nicht um einen offenen Immobilienfonds handelt, sind die Anleger dem gleichen Schließungsrisiko ausgesetzt. Daher dürfte sich die Rechtsprechung des BGH auch auf den Allianz Flexi Immo anwenden lassen. Ob die Banken ihre Aufklärungspflicht verletzt und sich dadurch schadensersatzpflichtig gemacht haben, muss immer im Einzelfall geprüft werden“, so Cäsar-Preller.

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