Die Linke verlangt detailliert Auskunft über den Sachstand zum Pflegebedürftigkeitsbegriff. Nach Ansicht der Abgeordneten müsse auf Basis aktueller Informationen mit allen verantwortlichen breit diskutiert werden. „Seit der Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 ist der ihr zugrunde liegende verrichtungsbezogene Pflegebegriff zu eng. Eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung (Elftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB XI) ist seit langem überfällig“, kritisieren sie in einer Kleinen Anfrage an den Bundestag.“

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Trotz Pflegereform kein stimmiges Konzept für Pflegebegriff

Mit dem 1. Pflegestärkungsgesetz hat die Bundesregierungen umfassende Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige beschlossen. Die Umsetzung des 2. Gesetzes steht jedoch noch aus. Die Änderungen, die aktuell für 2015 umgesetzt wurden, haben für den einzelnen Pflegebedürftigen und die Angehörigen womöglich weit weniger große Auswirkungen als das zweite Pflegestärkungsgesetz.

Im Juni 2013 habe der Expertenbeirat einen zweiten Bericht zur Ausgestaltung des Pflegebegriffs übergeben. Das Konzept enthalte zahlreiche konkrete Empfehlungen, Varianten und Hinweise zur Einführung des Pflegebegriffs. Dennoch habe das Bundesgesundheitsministerium im Frühjahr 2014 zunächst noch zwei Erprobungsstudien in Auftrag gegeben. Es mangelt demnach an einem stimmigen Gesamtkonzept für die Umsetzung des neuen Pflegebegriffs, kritisiert die Linke.

Finanzierung des neuen Begutachtungsverfahrens in der Pflege klar formulieren

Die Partei kritisiert auch, dass ohne eine breite öffentliche Sachkenntnis sowie einer Debatte und Zustimmung aller Beteiligten die Gefahr bestehe, dass der neue Pflegebegriff keine Verbesserung bringe. Vor allem müsse klar formuliert werden, was die Einführung eines neuen Pflegebegriffs und des neuen Begutachtungsverfahrens koste. „Kern der Vorschläge ist die Abkehr von einem Pflegebegriff, der sich an den Defiziten der zu pflegenden Menschen orientiert, und die Überwindung des starren Pflegestufenmodells, das Bedarfe verrichtungsbezogen misst. Stattdessen sollen selbstbestimmte Teilhabe, Ganzheitlichkeit und Alltagskompetenz bei der Pflege im Vordergrund stehen“, heißt es im Schreiben.

Nach den Plänen der Bundesregierung sollen voraussichtlich 2017 mit dem 2. Pflegestärkungsgesetz ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren flächendeckend umgesetzt werden. Künftig soll es statt drei Pflegestufen fünf Pflegegrade geben, um die Pflegebedürftigkeit genauer zuordnen zu können. Dabei wird nicht mehr zwischen körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen unterschieden. Vielmehr soll der Grad der Selbstständigkeit im Alltag entscheidend sein. Das soll Demenzkranken nachhaltig zugutekommen.

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Pflegebegriff und Begutachtungsverfahren werden derzeit erprobt. Finanziert werden sollen die neuen Leistungen durch eine Anhebung der Pflegeversicherungsbeiträge um 0,2 Prozentpunkte.

HIB

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