Nach dem Willen des Gesetzgebers sollte die Kündigung eines Riester-Vertrages jederzeit und ohne große Hürden möglich sein, wenn der Versicherte mit seinem Vertrag unzufrieden ist und zu einem anderen Anbieter wechseln will. Im Gegensatz zu den klassischen Altersvorsorgeverträgen werden bei einer Kündigung nicht nur die Rückkaufwerte übertragen, sondern das "gesamte" Riester-Kapital (Übertragungskapital) abzüglich einer Gebühr. Doch speziell ältere Riester-Sparer profitieren kaum von der Option, denn die Versicherungen legen für einen Wechsel hohe Hürden.

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Höchstaltersgrenze und Mindest-Ansparzeit erschweren Wechsel

Nur zwei von 44 getesteten Anbietern klassischer Riester-Renten ermöglichen einen kurzfristigen Wechsel zur Beginn der Rentenphase, berichtet die Stiftung Warentest. Im Gegensatz zu allen anderen Anbietern setzen diese Versicherer keine Höchstaltersgrenze, bis zu der sie Kunden annehmen. Zusätzlich verzichten sie auch auf eine Mindest-Ansparzeit. Beides sind Voraussetzungen, damit ein Wechsel zu Beginn der Auszahlungsphase möglich wäre.

Den Hauptgrund für die Unlust der Versicherer, späte Riester-Wechsler aufzunehmen, sieht Finanztest darin, dass sie an den Kunden nicht viel verdienen können. Denn sie müssen den vollen Übertragungswert garantieren. Zudem können Vermittler bei einer direkten Verrentung keine Abschlussprovision mehr abziehen. Doch auch organisatorische Hürden beobachtet Finanztest. Viele Anbieter hätten schlicht noch kein automatisches System, um schnell und einfach Angebote für die Anzahlphase zu errechnen – eine manuelle Erstellung aber kostet Zeit und Geld.

Versicherungen senken Höchsteintrittsalter

Wer als Senior künftig eine neue Riester-Police zeichnen will, könnte es grundsätzlich schwer haben. Zum Jahreswechsel haben viele Versicherer wie die Ergo, Cosmos Direkt und Öffentliche Braunschweig das Höchsteintrittsalter für Riester-Renten auf 50 Jahre reduziert. Der Grund: Infolge des Niedrigzinses wird es für Versicherungen immer schwieriger, die gesetzlich zugesicherte Beitragsgarantie zu erfüllen. Ein "normaler" Riester-Vertrag muss hierfür schon 20 Jahre laufen. Der Versicherungsexperte Axel Kleinlein prognostiziert, dass sich das Höchsteintrittsalter vieler Policen auf 45 Jahre reduzieren könnte (Versicherungsbote berichtete).

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Für Kunden mit einer klassischen Renten­versicherung kommt ein Wechsel ohnehin kaum infrage. Die garan­tierte Verzinsung, mit der sie ihren Vertrag abge­schlossen haben, gilt auch für die Rente, die ihnen in der Auszahl­phase gezahlt wird. Sie lag bei einem Abschluss vor 2004 bei bis zu 3,25 Prozent, vor 2007 noch bei bis zu 2,75 Prozent. Heute ist der Höchst­rechnungs­zins auf kümmerliche 1,25 Prozent gefallen. Würden Kunden zur Verrentung einen neuen Vertrag abschließen, bekämen sie für die gesamte Renten­phase den neuen und niedrigeren Zins.

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