Die Rate der meldepflichten Arbeitsunfälle hat im Jahr 2014 nicht abgenommen. Das ist das Fazit der Zahlen, die der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), heute in Berlin veröffentlichte. Die Gesamtzahl meldepflichtiger Arbeitsunfälle in der gewerblichen Wirtschaft und im öffentlichen Sektor betrug 880.326, damit lag der Wert etwas über dem vom Vorjahr, der bei 874.514 gelegen hatte. Auf den Wegen zwischen Arbeits- und Wohnort passierten 172.950 Unfälle, das sind knapp sieben Prozent weniger, als im Vorjahr. Die Zahl der Unfälle, die tödlich endeten, stieg auf 473.

Anzeige

Dreihundertzweiundzwanzig Versicherte verloren bei einem Wegeunfall ihr Leben, das sind fünf mehr Tote als im Jahr 2013. "Insgesamt liegen diese Entwicklungen im jahrzehntelangen Trend rückläufiger Unfallzahlen", freut sich DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Breuer.

Leichte Zunahme von Unfall- und Todesraten

Die leichte Zunahme von Unfall- und Todesraten führt Breuer auf die "nach wie vor boomenden Beschäftigung" zurück. "Ob sich an den Unfallrisiken bei der Arbeit etwas geändert hat, können wir jedoch erst im Sommer mit Sicherheit sagen." Denn im Sommer wird die DGUV die endgültige Jahresbilanz für 2014 veröffentlichen.

Die Schüler-Unfallversicherung hat im vergangenen Jahr eine durchmischte Entwicklung aufgewiesen - sie registriert Unfälle beim Besuch einer Kindertageseinrichtung, der Schule und der Hochschule. So verzeichneten die hierfür zuständigen Unfallkassen einerseits 1.256.593 Unfälle beim Besuch der Bildungseinrichtung und beschreiben damit eine Zunahme von rund 44.000 Unfällen gegenüber dem Vorjahr. Die Zahl der Schulwegunfälle aber ging von 112.225 im Jahr 2013 auf 106.586 im Folgejahr zurück.

Anzeige

Meldepflicht von Unfällen

In der allgemeinen Unfallversicherung werden alle Arbeits- und Wegeunfälle meldepflichtig, die entweder zu einer Arbeitsunfähigkeit, die sich auf mehr als drei Tagen erstreckt, führen oder wenn sie tödlich enden. Bei der Schüler-Unfallversicherung gilt die Meldepflicht, wenn ein Schul- oder Schulwegunfall eine ärztliche Behandlung notwendig macht oder ebenfalls zum Tod führte.

presseportal

Anzeige