Milde Winter sind für viele Menschen eine Freude und locken an die frische Luft. Nicht aber für Pollenallergiker, denn für sie beginnt die Leidenszeit oft schon in der vermeintlich kalten Jahreszeit. „Heuschnupfen im Februar ist nicht selten, denn seit einigen Jahren geben Pflanzen immer früher und länger Pollenallergene ab“, berichtet die Krankenkasse BKK vor Ort in einer Pressemeldung. In diesem Jahr hatte es die Pollensaison besonders eilig. Schon Mitte Dezember sind die ersten Haselnusspollen geflogen, obwohl die Allergiesaison normalerweise erst im Februar oder März beginnt.

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Das heißt für Allergiker: Sie werden 2015 besonders oft mit den Folgen des Pollenfluges kämpfen müssen! Während Haselnusspollen fast schon wieder verschwunden sind, müssen nun Menschen vorsichtig sein, die auf Erlen- und Birkenpollen allergisch reagieren. Bei Ulme, Pappel und anderen Pflanzen kann der Pollenflug ebenfalls schon im Februar beginnen und setzt sich zum Teil bis in die Jahresmitte fort. Von Mai bis Juli machen dann die Gräserpollen Probleme, von Juli bis September die Kräuterpollen.

Birkenpollen immer häufiger

Wegen der milden Winter blühen die Pflanzen zudem sehr intensiv und zahlreich. Ausgerechnet die allergenen Birkenpollen hätten in den letzten Jahren stark zugenommen, berichtet die Stiftung Deutscher Polleninformationsdienst. Auf diese Blüten reagieren aber besonders viele Menschen mit allergischen Reaktionen. Die Experte raten, sich rechtzeitig mit Medikamenten einzudecken.

Für eine Immuntherapie ist es unter Umständen noch nicht zu spät. Bei der sogenannten Hyposensibilisierung werden Allergene unter die Haut gespritzt oder über die Mundschleimhaut aufgenommen, damit sich das Immunsystem an die allergieauslösenden Stoffe gewöhnt und so die Symptome gelindert werden. Dabei verabreicht der Arzt das Allergen über Monate hinweg und steigert langsam die Dosis. Bei immerhin 70 Prozent der Patienten tritt hinterher eine Besserung auf.

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Wissen über Allergien für Linderung der Symptome wichtig

Wer eine allergische Reaktion bei sich bemerkt, der sollte seinen Hausarzt darauf ansprechen. Denn je mehr man über eine Allergie weiß, desto besser lässt sie sich bekämpfen. Auch beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung sollten Patienten eine Allergie nicht verschweigen. Macht der Antragsteller falsche Angaben oder verheimlicht eine Krankheit, so ist die Versicherung berechtigt, laut §19 des Versicherungsvertragsgesetzes den Versicherungsschutz zu reduzieren oder den Vertrag nachträglich zu ändern. Hier gilt: Ehrlichkeit ist Pflicht!

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