Wichtig: Die Beteiligten sollten nach einem Unfall zu aller erst den Unfallort sichern. Hierzu gehört den Warnblinker einzuschalten, ein Warndreieck aufzustellen und die Fahrbahn schnellstmöglich wieder freizumachen. Beispielsweise mit dem „Europäischen Unfallbericht“ können die Beteiligten anschließend kleinere Unfälle selbst dokumentieren. Diesen Unfallbericht erhalten Versicherte kostenfrei von ihrem Autoversicherer oder können diesen beim Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) anfordern.

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Welche Angaben müssen auf jeden Fall in das Unfallprotokoll?

Doch welche Angaben dürfen in keinem Unfallprotokoll fehlen? Hier nennt der GDV folgende Daten:

  • Namen und Adressen der beteiligten Autofahrer
  • Amtliches Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeuges
  • Zeit und Ort des Unfalls
  • Namen und Adressen von Zeugen
  • Fotos vom eigenen und vom gegnerischen Fahrzeugschaden

Unfallschaden unverzüglich der Autoversicherung melden

Die Versicherung muss nach einem Unfall unverzüglich informiert werden. Der Zentralruf der Autoversicherer ist hierzu unter 0800/250600 eine hilfreiche Anlaufstelle, wenn man die Versicherungspapiere am Unfallort nicht vorliegen hat.

Ein Kostenvoranschlag oder ein Foto des Schadens reicht in der Regel zum Nachweis der Schadenhöhe aus. Bei kleineren Schäden wird daher meist auf ein zeit- und kostenintensives Gutachten verzichtet, um den Blechschaden schnell abzuwickeln.

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Wer bezahlt den Schaden?

Den Schaden des Unfallgegners übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers, die in Deutschland gesetzlich für alle motorisierten Fahrzeuge vorgeschrieben ist. Für die Reparaturkosten am eigenen Auto springt die Vollkaskoversicherung ein, deren Abschluss im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung freiwillig ist.

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