Durch zwei Pflegestärkungsgesetze will die Bundesregierung Verbesserungen in der Versorgung von Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen erreichen. Ob die Reform ein „großer Wurf“ ist oder doch nur ein kleines Reförmchen, darüber sind Bundesregierung und Opposition erwartungsgemäß gespaltener Meinung. Fakt ist jedoch, dass Pflegebedürftige tatsächlich zum Jahreswechsel von Verbesserungen profitieren. Das erste Gesetz tritt bereits zum 01. Januar 2015 in Kraft, während in einem zweiten Schritt weitere Änderungen ab 2016 umgesetzt werden sollen.

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Mehr Geld für Pflegebedürftige, bessere Unterstützung für Betreuung zu Hause

Doch was ändert sich zum 01. Januar 2015? Zunächst können sich die Betroffenen über mehr Geld freuen: Alle Leistungsbeträge in der Pflegeversicherung werden um vier Prozent angehoben (siehe Tabelle).

Pflegesätze: Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2015 an die Pflegeversicherung im Überblick

Zudem will die Bundesregierung dem Umstand Rechnung tragen, dass die meisten Pflegebedürftigen so lange wie möglich zu Hause betreut werden wollen. Immerhin zwei Drittel der rund 2,1 Millionen Betroffenen in Deutschland werden von ihren Angehörigen versorgt – sie leisten damit einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft!

Doch gerade die pflegenden Angehörigen brauchen Entlastung und Unterstützung. Deshalb können zukünftig die Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege besser miteinander kombiniert werden. Statt vier Wochen sind zukünftig acht Wochen Kurzzeitpflege pro Jahr möglich, wenn der Patient nach einem Krankenhausaufenthalt so geschwächt ist, dass er Betreuung zu Hause benötigt. Auch die Gelder hierfür werden aufgestockt: Die Pflegekasse übernimmt hierfür künftig bis zu 3.224 Euro (bisher 3.100 Euro). Auch für die sogenannte Verhinderungspflege stehen zukünftig mehr Leistungen zur Verfügung – also wenn der pflegende Angehörige krank ist und eine professionelle Vertretung braucht. Die Verhinderungspflege kann zukünftig bis zu 6 Wochen in Anspruch genommen werden, die Pflegekassen zahlen bis zu 2.418 Euro (bisher 1.550 Euro).

Auch für die Tages- und Nachtpflege sind zukünftig umfangreichere Leistungen vorgesehen. Bisher wurden die Leistungen der Tages/ Nachtpflege und ambulante Pflegeleistungen (Pflegegeld und Sachleistungen) zum Teil aufeinander aufgerechnet. Zukünftig ist das nicht mehr der Fall: Wer ambulante Sachleistungen und/oder Pflegeleistungen bekommt, kann künftig Tages- und Nachtpflege ohne Anrechnung voll in Anspruch nehmen. Damit steht mehr Geld für Betreuung zur Verfügung. Das Bundesministerium für Gesundheit nennt auf seiner Webseite ein Beispiel: Bisher gab es für die Kombination von Tagespflege und ambulanter Pflegesachleistung in Pflegestufe III bis zu 2.325 Euro. Künftig stehen hierfür bis zu 3.224 Euro monatlich zur Verfügung.

Nach dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf, das ebenfalls zum 1. Januar 2015 in Kraft treten soll, erhalten Angehörige, die etwa den Umzug in eine Pflegeeinrichtung begleiten oder eine akute Situation eines Pflegebedürftigen bewältigen müssen, Anspruch auf ein Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung, wenn sie eine bis zu zehntägige Freistellung vom Arbeitsplatz in Anspruch nehmen. Zusätzlich steigen die Zuschüsse für Pflegehilfsmittel des täglichen Gebrauchs auf 40 Euro im Monat.

Mehr Leistungen für Demenzkranke

Ein wichtiges Vorhaben der Bundesregierung ist es, Patienten mit Demenz zukünftig stärker zu unterstützen. Und das ist auch bitter nötig! Denn bisher hatten Menschen, deren Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt ist, aber keine Pflegestufe zugesprochen bekamen („Pflegestufe 0“), nur einen sehr begrenzten Anspruch auf Leistungen.

Nun wird der Leistungsanspruch für Demenzpatienten deutlich erweitert. Sie erhalten ab dem Januar auch Leistungen der Tages- und Nachtpflege, der Kurzzeitpflege sowie einen Zuschlag für Mitglieder ambulant betreuter Wohngruppen. Demenzkranke bekommen ab dem 01.01.2015 bis zu 104 oder 208 Euro im Monat für sogenannte niedrigschwellige Betreuungs- und Belastungsangebote, abhängig von der Schwere der Beeinträchtigung. Kritiker wenden ein, dass dies bei weitem noch nicht genug Unterstützung ist. Doch die Bundesregierung plant bereits, ab 2016 den Pflegebedürftigkeitsbegriff unter Berücksichtigung der Demenz neu zu formulieren.

Beitrag zur Pflegeversicherung steigt

Pflegebedürftige erhalten also zukünftig mehr Leistungen – Das ist die gute Nachricht. Doch für die Mehrleistungen müssen die Bürger auch tiefer ins Portemonnaie greifen. Durch die Pflegestärkungsgesetze werden die Beiträge für die Pflegeversicherung in zwei Schritten um insgesamt 0,5 Beitragssatzpunkte angehoben. Dadurch stehen fünf Milliarden Euro mehr pro Jahr zur Verfügung. 1,2 Milliarden Euro davon sollen in einen Pflegevorsorgefonds fließen, um angesichts der Alterung der Gesellschaft spätere Beitragserhöhungen abzumildern.

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Weitere Reformen betreffen z.B. die bessere Förderung von neuen Wohnformen, etwa ambulant betreute Wohngemeinschaften, und den Ausbau der stationären Betreuung im Krankenhaus. Die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte soll sich von bisher rund 25.000 auf bis zu 45.000 Betreuungskräfte erhöhen. Die genauen Details des ersten Pflegestärkungsgesetzes finden sich auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums.

Bundesgesundheitsministerium

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