Laut „Die Welt“ fordern die Jobcenter viele Hartz-IV-Empfänger auf, vorzeitig in Rente zu gehen. Dabei müssen diese jedoch Abschläge hinnehmen, die Rente fällt niedriger aus als Arbeitslosengeld II. So sind in den letzten Jahren immer mehr Hartz-IV-Empfänger bereits mit 63 Jahren in Rente gegangen. Den knapp 800 Rentnern im Juli 2008 standen im Juli 2014 bereits 2700 Rentner gegenüber. Das geht aus einer Information der Bundesagentur für Arbeit vom Juli 2014 hervor. Die Statistik sagt nicht aus, wer freiwillig und wer gezwungenermaßen in Rente geht.

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Koalitionsarbeitsgruppe beschäftigt sich mit dem Thema

Eine Koalitionsarbeitsgruppe, die über flexibel Übergänge in den Ruhestand berät, beschäftigt sich mit dem Thema Zwangsverrentung. Die SPD, die 2008 in der damaligen großen Koalition die Regelung befürwortet hat, würde diese gern entschärfen. Die SPD-Arbeitsmarktpolitikerin Katja Mast sagt der "Welt“: „Grundsätzlich finden wir in der SPD, dass Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben, nicht durch Abschläge bestraft werden sollen, wenn sie aus Arbeitslosigkeit in die Rente gehen."

Für den verfrühten Eintritt in die Rente müssen die Hartz-IV-Frührentner Abschläge von 0,3 Prozent pro Monat in Kauf nehmen. Bei einem Rentenbeginn mit 63 Jahren summieren sich diese Einbußen derzeit auf 8,1 Prozent – und das lebenslang. Durch das auf das 67. Lebensjahr steigende Renteneintrittsalter werden die Abschläge weiter steigen. Bei einem um vier Jahre vorgezogenen Rentenbeginn wären dies bereits 14,4 Prozent.

Die Linke, Gewerkschaften und Sozialverbände fordern die Abschaffung der Regelung

Laut Paritätischem Wohlfahrtsverband könnten, ausgehend von den durchschnittlichen Altersrenten, Frauen Abschläge von 26 Euro und Männern von 58 Euro im Monat drohen. Dadurch würden zwangsverrentete Hartz-IV-Bezieher zum Sozialfall.

Hartz-IV-Bezieher dürften mehr Vermögen besitzen als Sozialhilfeempfänger. Diese müssten dann bis zu 7600 Euro an eigenem Vermögen aufbrauchen. Auch der "Unterhaltsrückgriff" in der Sozialhilfe ist bei zwangsverrenteten Hartz-IV-Empfänger ein Thema. Kinder müssen dabei für ihre bedürftigen Eltern aufkommen. Bei Hartz IV gibt es dies nicht. „Ganz offenkundig ist es ein wesentliches Anliegen des Bundesgesetzgebers, Kosten zu vermeiden oder auf andere Leistungsträger zu verschieben", so der Paritätische Wohlfahrtsverband.

Die Linke klagt in ihrem Antrag, dass Hartz-IV-Empfänger von den Jobcentern systematisch aufgefordert würden, einen Rentenantrag zu stellen. Das sei ein "massiver Eingriff in die sozialen Rechte". Gewerkschaften und Sozialverbände unterstützen die Forderung nach Abschaffung der Zwangsverrentung. Laut Deutschem Gewerkschaftsbund (DGB) drohe ein „Verschiebebahnhof“ zwischen den Sozialsystemen. So wechselten die Arbeitslosen von Hartz IV in die von den Kommunen zu zahlende Sozialhilfe und dann in die Grundsicherung im Alter.

In der DGB-Stellungnahme steht weiter, dass die Jobcenter durch die Regelung einen "arbeitsmarktpolitischen Fehlanreiz" erhielten und sich weniger intensiv um die rentennahen Jahrgänge kümmern, Dies schöne auch die Arbeitslosenstatistik, wenn die Hartz-IV-Empfänger zu Rentnern gemacht würden.

Zwangsverrentung: Arbeitgeber und Kommunen lehnen Abschaffung ab

Kommunen und Landkreise halten das Thema für „tendenziell überschätzt“. Arbeitende Hartz-IV-Bezieher können die Rente mit Einnahmen aus Minijobs aufstocken, wenn diese 450 Euro im Monat nicht übersteigen. "Diese Konstellation ist in der Praxis häufig anzutreffen", heißt es in der Stellungnahme. In Deutschland gibt es knapp eine Million Rentner mit einem Minijob. Die Kommunen und Kreise lehnen deshalb eine Abschaffung der Zwangsverrentung ab.

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Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) argumentiert: „Es ist nicht nachvollziehbar, warum Rentenansprüche anders behandelt werden sollten als eigenes Einkommen oder Vermögen". Rentner hätten ja die Möglichkeit, arbeiten zu gehen.

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