Es sind schwere Anschuldigen, denen sich die DAK Gesundheit aktuell ausgesetzt sieht. Marktteilnehmer werfen der gesetzlichen Krankenversicherung vor, jahrelang ohne gewerbsmäßige Erlaubnis Krankenzusatzversicherungen des Partners HanseMerkur vermittelt zu haben. Immerhin eine Million Verträge sollen von dem Angebot „DAKZusatzSchutz“ an den Mann bzw. die Frau gebracht worden sein, wie das Onlineportal versicherungstip berichtet.

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DAK will keine Provisionen von Hanse Merkur erhalten

Hintergrund der Vorwürfe: Eigentlich ist es den Krankenkassen verboten, private Zusatzpolicen ohne die notwendige gesetzliche Erlaubnis zu vermitteln. Dies geht aus einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2013 hervor (Az. I ZR 183/12). Der Verdacht liegt nahe, dass die DAK Gesundheit millionenfach gegen das Gesetz verstoßen haben könnte. Ein Versicherungsmakler aus Rheinland-Pfalz hat Klage gegen die Krankenkasse eingereicht.

Die Krankenversicherung weist indes alle Vorwürfe zurück. Zwar vermittle man Zusatzpolicen der HanseMerkur, wie die DAK Gesundheit über ihr Anwaltsbüro Bird&Bird LLP ausrichten lässt. Doch sei diese Vermittlung nicht erlaubnispflichtig, da sie unentgeltlich erfolge. Grundlage sei eine „Rahmenvereinbarung“, demzufolge die DAK sich verpflichte, „ihre Versicherten über Zusatzversicherungstarife der HanseMerkur“ zu informieren.

Damit nicht genug. „Ferner nimmt sie [die DAK Gesundheit] Anfragen und Anträge auf Abschluss von Versicherungsverträgen seitens ihrer Versicherten entgegen und leistet diese an HanseMerkur weiter“, heißt es in dem Statement der Anwälte. Allerdings erbringe die DAK „ihre Leistungen (…) kostenlos und erhält keinerlei Provisionen von der HanseMerkur“. Sind also die Anschuldigungen nur heiße Luft?

Wie glaubwürdig ist die Verteidigung der DAK?

Versicherungstip-Chefredakteur Erwin Hausen hegt Zweifel an der Behauptung, die DAK hätte die Policen ohne Gegenleistung vermittelt. „Es widerspricht kaufmännischen Gepflogenheiten, sich zu Dienstleistungen zu verpflichten, die mit materiellen und personellen Kosten verbunden sind, einem anderen Unternehmen damit Geschäft zuzuführen und dennoch keinen Cent für die eigenen Aufwendungen zu bekommen“, so Hausen. „Eine gesetzliche Kasse kann doch nicht mit Mitgliedsbeiträgen ein zig-Millionen Geschäft einfädeln, aber beim Erfolg nur Zuschauer sein und obendrein auf eigenen Kosten sitzenbleiben.“

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Laut Erwin Hausen könnte der Anfangsverdacht der Veruntreuung gegen die Vorstände der DAK im Raum stehen, hat die Kasse doch jahrelang Zusatzbeiträge erhoben. Wurden Mitgliedsbeiträge gar zweckentfremdet? Kassen-Aufsicht und Staatsanwaltschaft seien „nun gefordert, die Mittelherkunft der Aufwendungen zu ermitteln.“ Wenn die DAK hingegen eine Aufwandsentschädigung oder eine andere Form des wirtschaftlichen Vorteils erhielt, könnte sie sich der illegalen Versicherungsvermittlung schuldig gemacht haben.

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