Verschiedene Gesellschaften hatten in den vergangenen Monaten Nachträge zu Courtagezusagen versendet, die einen sogenannten „Basis-Kodex“ enthalten. Dieser Basis-Kodex ist an den GDV-Kodex der Versicherer angelehnt. Ein solcher Nachtrag wird fester Bestandteil der Courtagezusage des Maklers, wenn er unterschreibt bzw. wenn er dem nicht widerspricht.

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Drei Versicherer akzeptieren Kodex Ehrbarer Versicherungsmakler

Im April hat Versicherungsbote daraufhin einen Ehrenkodex für Versicherungsmakler und unabhängige Finanzanlagevermittler veröffentlicht. Inzwischen konnten wir mit den Maklerpools INVERS aus Leipzig und der VFV GmbH - Der Sachpool zwei Unterstützer unseres Kodex gewinnen.

Mit der Rückmeldung der Ergo Beratung und Vertrieb AG im Juli erhielten wir das erste positive Feedback seitens der Versicherungsgesellschaften. So erklärte Stephan Schinnenburg in einem Schreiben an Versicherungsbote, dass Ergo den Kodex Ehrbarer Versicherungsmakler dem GDV-Verhaltenskodex gleichwertig akzeptiere.

Mit den Versicherern Stuttgarter und Württembergische erkennen nun zwei weitere Unternehmen den Kodex Ehrbarer Versicherungsmakler als gleichwertig zum zum GDV-Verhaltenskodex an.

Kodex unterzeichnen & Bild des Versicherungsmaklers schärfen

Um das Bild des Versicherungsmaklers und Finanzanlagevermittlers weiter zu schärfen, haben wir ein eigenes Register eingerichtet. Versicherungsmakler und Finanzanlagevermittler die sich zum Kodex bekennen wollen, können sich einfach online registrieren. Kunden können dann prüfen, ob sich ihr Versicherungsmakler oder Finanzanlagevermittler zum Kodex bekennt.

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Mit der Registrierung erhalten Versicherungsmakler und Finanzanlagevermittler die Möglichkeit, mit dem Logo des Kodex Ehrbarer Versicherungsmakler bzw. Kodex Ehrbarer Finanzanlagevermittler auf ihrer eigenen Homepage zu werben.

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