Die Zahlen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind alarmierend: 258.000 Wildtierunfälle wurden im Jahr 2012 verzeichnet, Tendenz seit Jahren steigend. Mit einer Gesamtschadenssumme von 583 Millionen Euro rangiert diese Schadensart deutschlandweit nach den Glasbruchschäden auf Rang Zwei.

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Teilkasko greift nicht in jedem Fall

Zwei Versicherungsarten können den Autofahrer nach einem Wildunfall schützen: Eine Teilkasko- sowie eine Vollkaskoversicherung. Bei der Teilkaskoversicherung sind allerdings einige Restriktionen zu beachten: Zum einen muss das Auto beim Zusammenstoß mit dem Wild in Bewegung gewesen sein, zum anderen muss vom Tier eine „typische Gefahr“ ausgehen. Hierbei herrscht jedoch viel Spielraum. Wenn zum Beispiel ein schon totes Tier auf der Straße liegt und für einen weiteren Unfall sorgt, liegt es im Ermessen des zuständigen Gerichts zu entscheiden, ob es sich dabei um eine typische Gefahr handelte oder nicht. Beide Varianten sind in der Urteilssprechung schon vorgekommen.

Außerdem ist es bei der Teilkaskoversicherung wichtig zu wissen, dass die Versicherung nicht bei jedem Tier im Wald zahlt. In der Regel werden nur Schäden ersetzt, die durch Haarwild verursacht worden sind. Dazu gehören unter anderem Wildschweine, Hirsche, Rehe, Dachse und Hasen. Anders sieht es hingegen aus, wenn ein Haustier, ein Eichhörnchen oder ein Vogel in den Unfall verwickelt ist. Dann ist die Teilkaskoversicherung zu keiner Schadensregulierung verpflichtet, sofern dies nicht explizit im Versicherungsvertrag steht.

Die um einiges teurere Vollkaskoversicherung hingegen zahlt ungeachtet der Unfallursache - auch wenn der Unfall selbst verschuldet war, wie zum Beispiel in Folge eines Ausweichmanövers. Wer Streitigkeiten vor Gericht also aus dem Weg gehen und zudem komplett abgesichert sein möchte, sollte sich für diese Versicherungsart entscheiden.

Vorausschauend fahren im Herbst wichtiger denn je

Damit bei der Schadensregulierung keine Probleme entstehen, sollte bei einem Wildunfall auch immer die Polizei hinzugezogen werden. Die Gesetzeshüter informieren dann den Förster, der einen Schein über den Wildunfall ausstellt. Mit diesem Dokument ist man auf der sicheren Seite: Die Kfz-Versicherung muss das Papier als Beleg für den Unfallhergang akzeptieren.

Die eleganteste Variante ist es aber sicherlich, den Unfall gleich ganz zu vermeiden. Das ist nicht immer möglich, aber der Fahrer kann doch im Vorhinein einige Dinge beachten: Sobald das Wild im Lichtkegel erscheint, ist es die erste Priorität zu bremsen und dabei das Lenkrad nicht zu verreißen, sondern es festzuhalten. Währenddessen sollte der Fahrer das Fernlicht ausschalten und hupen, um das Tier zu vertreiben.

Falls es trotz allem doch zum Unfall gekommen ist, heißt es Ruhe bewahren.

Übersicht: Richtiges Verhalten nach dem Unfall:

- Anhalten, Unfallstelle absichern, möglichst direkt die Polizei anrufen.

- Tote Tiere sollte der Autofahrer wegen der Tollwutgefahr nicht mit bloßen Händen anfassen. Man sollte die Kadaver auch nur von der Straße befördern, wenn es notwendig ist, um nachfolgenden Verkehr nicht zu gefährden.

- Verletzte Tiere in Ruhe lassen, nicht ins Auto laden, auch nicht, um sie zum Tierarzt zu bringen.

- Schäden am Auto und Verletzungen am Tier hält die Polizei für die Versicherung fest.

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- Die Polizei setzt sich mit dem zuständigen Jagdausübungsberechtigten in Verbindung. Dieser kümmert sich um das Wildtier.

Stuttgarternachrichten.de; Ruhrnachrichten.de; Versicherungskurier

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