Drachen gelten bei den Versicherungen als Luftfahrzeuge und sind damit in der Privathaftpflicht nicht automatisch mitversichert. Hierfür wird der Abschluss einer gesonderten Versicherung notwendig, sofern nicht explizit der Leistungspunkt „Flugmodelle, unbenannte Modelle und Drachen“ im Haftpflichtvertrag aufgeführt ist. In der Regel wird für diese Leistung ein zulässiges Höchstgewicht im Vertrag genannt, zum Beispiel 5 Kilo. Größere und motorisierte Modelle müssen durch eine gesonderte Drachen- oder Drohnenversicherung abgesichert werden.

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Die Allianz Versicherung berichtet auf ihrer Webseite, dass es 2005 eine gesetzliche Änderung gab, die danach eine Versicherung für jedes Flugmodell forderte. Bis dahin waren in der privaten Haftpflicht motorgetriebene Flugmodelle bis fünf Kilogramm bei Unfällen abgesichert. Der Konzern warnt vor der unbeschränkten Haftung bei einem Verschulden. Auch Drohnen und Modellflugzeuge fallen unter diese Regelung, bei denen die Betreiber die Risiken zunehmend unterschätzen und sich der Versicherungspflicht nicht bewusst sind.

Drachen gefährden die Luftfahrt

„Tatsächlich ist die Einordnung von Lenkdrachen als Luftfahrzeug derzeit gesetzlich nicht klar geregelt“, sagt Gesa Panetta vom Versicherer Talanx der Mitteldeutschen Zeitung. Nach dem Luftverkehrsgesetz waren Lenkdrachen bis 2012 noch als Luftfahrzeuge eingestuft. Dieser Passus wurde aber ersatzlos gestrichen und es gibt seitdem keine eindeutige gesetzliche Regelung.

Die Versicherungsbranche interpretiert die aktuelle Regelung auf zwei unterschiedliche Weisen. Erstens fallen Luftfahrzeuge per Gesetz auch unter „sonstige Geräte“ und können in Höhen von mehr als 30 Metern betrieben werden. Drachen mit mehr als 30 Metern Leinenlänge könnten laut Panetta unter Umständen unter diese Regelung fallen und damit unter die Versicherungspflicht. In diesem Fall deckt eine Privathaftpflicht die Schäden nicht ab.

Zweitens: „Ohne Luftfahrzeug zu sein“ gibt es gesetzlich Geräte, die besondere Gefahren für die Luftfahrt mit sich bringen. Hierzu gehören auch Drachen und private Drohnen.

Geringer Schutz in Haftpflicht, Teure Drachen-Prämien

Doch welche privaten Haftpflichtversicherungen bieten in bestimmten Umfang Schutz für Drachen und Flugmodelle? Dies zeigt eine Stichprobe anhand des Maklerassistenten IMA. Flugmodelle mit einem Gewicht bis 25 Kilo sind beispielsweise in den Tarifen „Barmenia Adcuri Top“, „Generali Nordvers Komfort Schutz 2012“, „die Bayerische Prestige 2014“ sowie „Ideal Exklusiv und Klassik“ versichert. Bedingung ist jedoch, dass die Modelle nicht motorisiert sind, so dass Drohnen von vorn herein ausgeschlossen sind. Mitunter ist auch die Leinenlänge beschränkt, zum Beispiel auf 10 Meter.

Für Flugdrachen bis 5 KG bieten Schutz: die Tarife "Axa Boxplus", „Concordia Basis“ und „Basis Plus“, „HDI Basis“ und „HDI Rundum Sorglos“, „HKD Vario“ und „HKD Vario Komfort Plus“, „Rhion Standard“ und „Rhion Standard Plus“, „VPV Haftpflicht 55 Plus Kompakt“ und „VPV 55 Plus Exklusiv“, „Die Bayerische Komfort“ und „Die Bayerische Prestige“ (Auswahl).

Spezielle Drachen-Versicherungen sind hingegen verhältnismäßig teuer. Abhängig von der Deckungssumme liegen die Prämien von Drachen-Versicherungen zwischen knapp 90 und bis zu 145 Euro im Jahr. Bei der Deutschen Modellsport-Organisation geht es je nach Einsatzzweck deutlich günstiger.

Eine spezielle Lenkdrachen-Versicherung bietet auch die Allianz-Tochter AGCS an, die auf Luftfahrt- und Industrieversicherungen spezialisiert ist. Das Basis-Paket der HDI (Talanx-Tochter) schließt Kites oder Drachen nur bis zu einem Fluggewicht von fünf Kilogramm und einer Leinenlänge unter 30 Metern ein. Werden Drachen nicht separat abgesichert, haftet der Betreiber aus eigener Tasche für jeden Schaden, den der Drachen z. B. durch Herabstürzen verursacht. Das kann schnell teuer werden.

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Behördliche Auflagen für Drachen

Die behördlichen Auflagen müssen beim Steigenlassen eines Drachen grundsätzlich eingehalten werden. Hierzu gehört beispielsweise die Erlaubnis des Grundstückeigentümers, die Einhaltung einer Mindestdistanz zu Flugplätzen oder eine Aufstiegserlaubnis für Drachen mit einer Leinenlänge von über 100 Meter.