Ein Fondsmanager hat unter anderem die Aufgabe, auf den Hauptversammlungen abzustimmen. Doch fehlt für die entsprechende Entscheidungsvorbereitung im Arbeitsalltag oft die Zeit. Einige Fondsgesellschaften beauftragen daher Dienstleister, die für die Fondsmanager Abstimmungsempfehlungen erarbeiten. Seit 2013 arbeitet die AGI hierfür mit dem Dienstleister Institutional Shareholder Services (ISS) zusammen.

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Die Wirtschaftswoche berichtet von einem vorläufigen Gutachten der AGI-Rechtsabteilung. Laut dem Dokument könnten die von der ISS erstellten Empfehlungen gesetzeswidrig sein, da sie für alle Fonds der Gesellschaft erstellt wurden und das Abstimmungsverhalten prägten. Dies könnte bei der AGI neben Bußgeldern zu weiteren finanziellen Schäden führen.

Gesetzlicher Hintergrund

Mehr als 3 Prozent Unternehmensanteile sind bei Aktionären gesetzlich meldepflichtig. Hält jemand mehr als 30 Prozent der unternehmenseigenen Aktien, so muss er ein Übernahmeangebot machen. Nun halten innerhalb einer Gesellschaft einzelne Fonds Aktien der Muttergesellschaft. Diese werden nicht addiert, solange die Fondsmanager auf den Hauptversammlungen unabhängig voneinander und von der Muttergesellschaft abstimmen. Doch gefährdet eine einheitliche Abstimmungsempfehlung für die Akteure deren Unabhängigkeit?

Unternehmensweite Abstimmungsempfehung

Die ISS hat für die AGI eine unternehmensweite Abstimmungsempfehlung erstellt, die die Unabhängigkeit der jeweiligen Fondsmanager in Frage stellt. Laut Wirtschaftswoche könnte es sich um die Praxis „Acting in Concert“ handeln, bei der einzelne Gesellschaften wie eine einzige Gesellschaft handeln. Demnach würden die Aktienanteile gesetzlich betrachtet addiert und nicht getrennt betrachtet.

Gegenüber dem Onlineportal dasinvestment.com weist ein AGI-Sprecher die Vorwürfe zurück. Es handle sich bei der ISS lediglich um einen Dienstleister, der unter Berücksichtigung der AGI-Prinzipien Empfehlungen erarbeitet, so der Sprecher. Die finale Entscheidung über die Abstimmung liege aber bei jeder Investmenteinheit selbst. Die AGI-Prinzipien definieren weit gefasst eine gute Unternehmensführung, deren konkrete Auslegung der einzelnen Investmenteinheiten obliegt.

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Darüber hinaus verweist der AGI-Sprecher darauf, dass das AGI-Rechtsgutachten von der Wirtschaftswoche in einem falschen Zusammenhang zitiert wurde. Diese Option wurde von der Gesellschaft lediglich in Erwägung gezogen, aber nicht umgesetzt.

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